Zum Verlauf der Ratssitzung am 14. Mai beim Tagesordnungspunkt „Eissporthalle“ erreichte uns eine folgende Stellungnahme der beiden fraktionslosen Ratsmitglieder Bärbel Risadelli und Ingrid Kroll:
„Bekanntlich erhalten die Mitglieder des Rates der Kreisstadt Unna eine monatliche Aufwandsentschädigung. In der ‚causa‘ Eissporthalle drängt sich jedoch manchmal der Eindruck auf, dass einzelne Mitglieder, vor allem der großen Fraktionen, diese Aufwandsentschädigung als Schweigegeld gegenüber den Aktivitäten der Verwaltung verstehen.
Jedes Ratsmitglied ist jedoch verpflichtet, sein Mandat im Sinne der Bürgerinnen und Bürger ernst zu nehmen. Dementsprechend sind sie verpflichtet, Anträge und Vorgehensweisen der Verwaltung intensiv zu hinterfragen und zu prüfen, diese nicht nur abzunicken. Dies beinhaltet zwangsläufig auch die Einholung externen Sachverstandes.
Die fraktionslosen Ratsmitglieder Kroll und Risadelli haben diese Möglichkeit wahrgenommen und die renommierte Kanzlei GKMP Pencereci in Bremen – Fachanwälte für Verwaltungs- und Vergaberecht- mit einer Stellungnahme zum ‚bbh- Gutachten‘ beauftragt.
Aufgrund dieser vergaberechtlichen Stellungnahme haben fünf fraktionslose Ratsmitglieder den schriftlichen Antrag an den Rat der Kreisstadt Unna gestellt, die Verwaltung mit dem Abschluss eines Dienstleistungskonzessionsvertrages zwischen dem KJEC und der WBU (deren Gesellschafterversammlung ist der Rat) zu beauftragen.
Eigentümlicherweise wurde dieser Antrag nicht im Rahmen des TOP ‚Eissporthalle‘ behandelt, sondern verschwand in der Tagesordnung der Ratssitzung vom 14. Mai nach den Mitteilungen der Verwaltung unter TOP 7.2 als ‚sonstige Mitteilung‘ und wurde weder diskutiert noch wurde darüber abgestimmt. Ein Schelm ist, wer Böses dabei denkt…. .
Allerdings beinhaltet die Mitteilungsvorlage 1807/20 ausdrücklich, dass grundsätzlich die Möglichkeit besteht, Sanierung und Betrieb der Eissporthalle vergaberechtlich zu trennen.
Dies bekräftigt auch der Vergaberechtler Pencereci: „Die Möglichkeit, den KJEC durch die WBU mit dem Betrieb und ggf. Umbau der Eissporthalle zu ermächtigen, kann, muss aber nicht dem Vergaberecht unterfallen. Es spricht vieles dafür, dass es sich hier maximal um eine Bau- bzw. Dienstleistungskonzession handelt, für die ein ‚Vergaberecht light‘ gilt.
Steht von vornherein fest, dass es keine anderen Bewerber um den Betrieb der Halle gibt, kann auch von einem Verfahren umfangreicher Art abgesehen werden“. Diesbezüglich gibt es von der EU genehmigte Präzedenzfälle, beispielsweise die Galopprennbahn in Leipzig.“
Zudem bekräftigt auch Dr. Heiner Peschers vom IFS (Institut für Sportstättenberatung), das analoge Modelle für die Sportinfrastruktur denkbar sind, in denen der öffentliche Auftraggeber nur eine marginale Rolle ausübt. Diesbezüglich existiert eine große Zahl von Betreibermodellen für die Sportinfrastruktur. Beispielsweise betreiben und vermarkten Großvereine große Sportanlagen, die sie von der jeweiligen Kommune übernehmen und mit kommunaler Hilfe erweitern und sanieren, so im Fußballbereich. Desweiteren übernehmen Kleinvereine Sportanlage und erhalten pauschale Zuschüsse für deren Betrieb.
Bislang haben wir, so Bärbel Risadelli und Ingrid Kroll, seitens der Verwaltung immer nur gehört, was nicht geht. Der Auftrag durch den Bürgerentscheid, eine rechtskonforme Lösung für den Erhalt der Eissporthalle sowie dessen Betriebes durch den KJEC zu finden, wurde bislang nicht erfüllt. Vielmehr tauchen wie aus dem Nichts immer wieder neue Hürden auf, um den Bürgerentscheid nicht umsetzen zu müssen.
Den Bürgerinnen und Bürgern ist es daher kaum möglich, zu erklären, dass bei dieser Vorgehensweise keine ‚Bummelei‘ vorliegt.
„Bereits am 28. Juni 2018 habe ich mich sehr deutlich für den Erhalt der Eissporthalle stark gemacht“, sagt Risadelli. „Es ist eine Schande, dass die Umsetzung des Bürgerentscheides immer noch nicht erfolgt ist.“ – „Mit Blick auf die erheblich gestiegenen Sanierungskosten der Stadthalle ist das Unverständnis in der Bürgerschaft noch größer“, ergänzt Ingrid Kroll – dort werden Millionenbeträge einfach durchgewunken.
Bekanntlich gibt es in ‚Unna braucht Eis‘ ein Team, dass dieses Projekt intensiv vorantreibt. Was seitens der Verwaltung jedoch fehlt, sind die unterstützenden Entscheidungen, eine gute Beratung, ausgewogene Risikoverteilung sowie Aktivitäten für den Fortschritt des Projektes. Anscheinend soll dies in die nächste Ratsperiode sowie die Amtszeit des/der neuen Bürgermeisters/in geschoben werden. Offen bleibt daher auch die Frage, ob sich die Verwaltung mit dem Ziel der Umsetzung des Bürgerentscheides immer von den richtigen Stellen hat beraten lassen.“
Bärbel Risadelli, Ingrid Kroll
Fraktionslose Ratsvertreterinnen im Rat der Kreisstadt Unna