Kommunikative Einöde

Und wieder heißt es „Warten“ für UNNA.braucht.EIS (UbE). Eigentlich hatte die Stadtspitze zugesichert, dass die Kostenschätzung der Verwaltung, die für die Durchführung des geplanten Bürgerbegehrens zur Errichtung einer neuen Eishalle am Bergenkamp gesetzlich zwingende Voraussetzung wäre, bis Mitte Dezember vorliegen würde. Leider verstrich dieser Termin ereignislos und man sah auf Seiten der Stadt auch keine Veranlassung, Gründe für die Verspätung oder gar einen neuen Termin für die Vorlage der Kostenschätzung zu bennenen. Wieder einmal sieht sich UbE also mit der kommunikativen Einöde des Unnaer Rathauses konfrontiert, die die Durchführung eines Bürgerbegehrens erschwert bzw. unmöglich macht.

Aber man sollte fair bleiben. Immerhin einen Kontakt mit dem Bürgermeister hat es ja seit Dezember gegeben. Am 22.01.2024 hat nämlich ein Gespräch zwischen Vertretern von UbE und Herrn Wigant stattgefunden. Dieses wurde vom Bürgermeister jedoch im Wesentlichen dazu genutzt, um die Pressearbeit von UbE zu kritisieren und deutlich zu machen, dass er die öffentlich geäußerte Einschätzung eines Gründungsmitglied von UbE, wonach er als Bürgermeister mit der Handhabung der Sitaution überfordert sei, empört zurückzuweisen. Seitdem sind weitere sechs Wochen ins Land gegangen, ohne dass sich sachlich-inhaltlich etwas getan hätte. Die avisierte Kostenschätzung ist augenscheinlich immer noch nicht erstellt und auch sonst hüllt man sich im Rathaus in beredtes Schweigen. Auch im Rahmen des aktuellen Bürgerbegehrens werden UbE also weiterhin Steine in den Weg gelegt, Hürden aufgebaut und gesetzlich zwingend vorgeschriebene Leistungen der Stadt (wie die Kostenschätzung gem. § 26 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW) werden schlicht nicht bzw. nicht rechtzeitig erbracht. So kann Basisdemokratie nicht funktionieren!

Nach nunmehr fast fünf Jahren Engagement für eine Eishalle in Unna und vielen hundert Stunden harter ehrenamtlicher Arbeit müssen wir leider feststellen, dass man in Unna mit bürgerlichem Engagement wenig bewegen kann. Zumal wenn man sich vor Augen hält, dass selbst wenn es trotz der massiven Verzögerungstaktik der auf Seiten der Stadtspitze handelnden Personen gelingt, einen im Sinne der Initiative erfolgreichen Bürgerentscheid herbeizuführen,  dieser einfach ausgesessen bzw. nicht umgesetzt wird.

 Hierbei handelt es sich nicht um Resignation, sondern schlicht um die nüchterne Feststellung. Natürlich sind wir nach wie vor der Überzeugung „Unna braucht Eis!“. Wir sehen, dass die umliegenden Eishallen im wahrsten Sinne des Wortes „aus allen Nähten platzen“. Eissport und Freizeitaktivitäten in der Eishalle sind voll im Trend und beliebt, wie lange nicht. Da wir als kleiner lokaler Verein nicht über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügen, uns gerichtlich mit der Stadt auseinander zu setzen, haben wir jedoch schweren Herzens beschlossen, unser Bürgerbegehren zurückzuziehen. Wir müssen uns den Realitäten stellen und zur Kenntnis nehmen, dass angesichts der aktuellen Mehrheitsverhältnisse und der Einstellung der handelnden Mandatsträger zur Sache ein Bürgerbegehren zum Neubau einer Eishalle mit vertretbarem personellen und finanziellen Aufwand derzeit nicht darstellbar ist. Wir werden die politische Landschaft aber weiter beobachten und hoffen, dass ein Umdenken auf Seiten der Lokalpolitik einsetzt.

Immerhin:

Nächstes Jahr findet die nächste Kommunalwahl statt und wer weiß , vielleicht führen geänderte Mehrheitsverhältnisse im Rat dazu, dass unsere Expertise dann (bestimmt) wieder gefragt ist.

Offensichtlich greift bei der Stadtspitze einmal mehr die schiere Panik vor dem Bürger um sich …

Offensichtlich greift bei der Stadtspitze einmal mehr die schiere Panik vor dem Bürger um sich, so dass man dort flugs eine Anwaltskanzlei beauftragt, um lästige basisdemokratischen Bestrebungen im Keim zu ersticken. Was ist geschehen? Mehrere Mitglieder des Vereins UNNA.braucht.EIS haben gegenüber der Stadt die Absicht angezeigt, ein Bürgerbegehren auf den Weg zu bringen. Dieses sollte den Neubau einer Eishalle am Bergenkamp als Sport- und Begegnungsstätte für Jung und Alt zum Gegenstand haben.

Langer Tradition folgend zerbricht man sich nun im Bürgermeisterbüro die Köpfe darüber, wie man dieses Vorhaben am besten torpedieren kann und kommt (wieder einmal) zu dem Ergebnis, dass es eine Anwaltskanzlei richten soll. Also wurde kurzerhand die renommierte Anwaltskanzlei Baumeister aus Münster damit beauftragt, Gründe für die gewünschte Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens zu finden.

Den Vorteil, den man sich bei der Stadt mutmaßlich davon verspricht: Die Prüfung durch die Kanzlei verleiht der Position der Stadtspitze zusätzliches Gewicht und erweckt den Anschein von Objektivität. Zugegeben: Die beauftragte Kanzlei Baumeister verfügt über ein hervorragendes Renommee und gilt gerade im Verwaltungsrecht als ausgesprochen versiert. Entsprechend üppig lässt sich die Kanzlei ihre Dienste allerdings auch vergüten. Stundensätze von 250-300 Euro sind bei vergleichbaren Großkanzleien eher die Regel, als die Ausnahme. Verschwendetes Geld, da die Stadt (1.) selbst über gleich mehrere Juristen verfügt, die sich eigentlich im Bereich des hier maßgeblichen Kommunalrechts bestens auskennen müssten und (2.) sich das Gutachten auf lediglich etwa eineinhalb der insgesamt neun Seiten rechtsgutachterlich äußert. Der Rest des Textes ist Sachverhaltsbeschreibung und die abstrakte Beschreibung der Rechtslage. Beides sollte den Juristen der Stadtverwaltung und eigentlich auch dem Bürgermeister hinlänglich bekannt sein. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang auch, dass man sich in dem Rechtsgutachten auf einen vermeintlich verbindlichen Beschluss der Stadt beruft, der das ehemalige Eishallengrundstück angeblich verbindlich für die Errichtung für Wohnbebauung vorsehen soll. Zugleich widerlegt die Stadtspitze diese Argumentation aber selbst, indem sie ganz aktuell Feuerwehr, Kita und Schule auf dem Gelände plant. Ein Schelm, wer hier einen Widerspruch sieht?

Schaut man sodann in die eigentlichen rechtlichen Ausführungen des vorgelegten Gutachtens, so fällt auf: Die Anwälte selbst scheinen sich ihrer Sache nicht sonderlich sicher zu sein. Dort lesen wir gleich mehrfach die Wendungen „unseres Erachtens“ und „nach hiesiger Einschätzung“. Klare Indizien dafür, dass die rechtliche Bewertung beileibe nicht so eindeutig ist, wie uns der Bürgermeister gerne weißmachen möchte. Natürlich haben wir Verständnis für diese ebenso durchschaubare wie kostspielige Manöver der Stadtspitze. Immerhin hat der glücklos agierende Bürgermeister schon beim Umgang mit dem erfolgreichen Bürgerbegehren zum Erhalt der alten Eishalle keinen rühmlichen Eindruck hinterlassen, indem er die eindeutige basisdemokratische Entscheidung schlicht nicht umgesetzt hat. Hatte er im Kommunalwahlkampf noch getönt, dass es mit ihm kein weiteres Bürgerbegehren geben werde, weil er den Interessenausgleich anderweitig erreichen wird, sieht er sich jetzt einem weiteren Bürgerbegehren gegenüber, mit dessen Management er offenkundig überfordert ist. So hielt er es nicht einmal für erforderlich sich persönlich mit den Initiatoren zu treffen und schickte zum Auftaktgespräch seinen Beigeordneten. Er selbst ließ sich kurzfristig entschuldigen.

Ingo Malak, UNNA.braucht.EIS

Über den Verfasser:

Ingo Malak ist Volljurist und leitet eine behördliche Rechtsabteilung. Er ist Gründungsmitglied von UNNA.braucht.EIS.

https://www.hellwegeranzeiger.de/unna/eissporthalle-eishalle-unna-buergerbegehren-rechtswidrig-stadt-buergermeister-wigant-gutachten-w817466-p-1000955419/

WfU zum Eishallen-Areal: Kein Ratsbeschluss zur Neunutzung, bis über drittes Bürgerbegehren entschieden ist

Am 7. Dezember soll der Unnaer Stadtrat die Entscheidung darüber treffen, wie das Areal der abgerissenen Eissporthalle am Ligusterweg künftig genutzt werden soll: für soziale Infrastruktur (Kita, Schule, Feuerwehr) oder doch, wie es ursprünglich vorgesehen war, für Wohnbebauung?

Doch es gibt theoretisch noch eine weitere Option: eine neue Eishalle auf dem alten Grundstück.

Dafür hat die Bürgerinitiative „Unna.braucht.Eis“ bekanntlich ein Bürgerbegehren angezeigt, das inzwischen dritte zur Eishalle. Statt um Erhalt geht es UbE jetzt um den Bau einer neuen Halle.

Bevor nicht über dieses Bürgerbegehren entschieden ist, soll kein Ratsbeschluss zur Neunutzung der Fläche erfolgen, fordert jetzt die WfU-Ratsfraktion (Wir für Unna). Sie beantragt daher, die Beschlussvorlagen zur Eishalle (Vorlagen 897/23/1 und 913/23) von der Rats-Tagesordnung am 7.12.23 abzusetzen.

Gemeinsame Sympathiebekundung des KJEC, UbE und „Wir für Unna“ am vorletzten Samstag vor der Kommunalwahl. (Foto UbE/KJEC)

WfU begründet das formal wie folgt:

„Die Anzeige zum Bürgerbegehren und daraus resultierendem Bürgerentscheid zeigt den basisdemokratischen kontinuierlichen Prozess zur Willensbildung (Bildung, Information und Diskurs) und Entscheidungsfindung im Konsens-Verfahren (incl. vorgeschalteter Willensbildung und Behandlung von Widerständen) einer betroffenen Gruppe an.“

Dieser Prozess sei am 10. August 2023 mit der Anzeige zum Bürgerbegehren bei der Stadtverwaltung in Gang gesetzt worden. Mit Schreiben vom 13.9.23 informierte die Verwaltung die Initiatoren schriftlich darüber, dass zur Kosteneinschätzung nach § 26 GO NRW noch offene Punkte zu klären seien.

„Zu dieser Klärung einen Termin mit der verwaltungsinternen Arbeitsgruppe zu vereinbaren, war der Verwaltung vor der Ratssitzung am 19. Oktober nicht möglich“, kritisiert WfU. „Möglich war es ihr allerdings, in derselben Zeit zwei neue Beschlussvorlagen zu erstellen: Die Vorlage 897/23/1 – Zukünftige Nutzung des Grundstücks Ligusterweg 5, 59425 Unna (ehemalige Eissporthalle) – und die Vorlage 913/23     Bebauungsplan Unna Nr. 156 „Bergenkamp“, 1. Aufstellungsbeschluss, 2. Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger“.

Zur Erstellung dieser Vorlagen reichte die Zeit. Auch dazu, sie auf die Tagesordnung des Rates zu setzen.

Es scheint“, so merkt „Wir für Unna“ kritisch an, „dass die Verwaltung versucht, den Bürgerentscheid zum Neubau einer Eishalle zu umgehen, indem sie einen Aufstellungsbeschluss für soziale Einrichtungen von Feuerwehr, Kita und Schule auf dem Gelände plant.  

Dies könnte die Basisdemokratie verletzen.

Mit der Verschiebung in die Ratssitzung am 7.12.23 bleibt die Möglichkeit, dass der Rat die Vorlagen mehrheitlich beschließt und damit das Bürgerbegehren ausbremst.

Die Interessengemeinschaft zum Bürgerbegehren hätte dann nur noch die Chance, ein „kassatorisches Bürgerbegehren“ zu beantragen. Das beinhaltet die Aufhebung eines kürzlich erfolgten Ratsbeschlusses.“

Die WfU schlussfolgert, „dass die Verwaltung den Entscheid gezielt erschweren möchte. Dies würde die Zeit für die Unterschriftensammlung einschränken und den Bürgern die Möglichkeit nehmen, ihre Meinung angemessen zu äußern.

Als Instrument direkter Demokratie muss es den Bürgern der Kreisstadt Unna ermöglicht werden, für eine öffentliche Einrichtung für Freizeit und Eissport ihre Stimme abgeben zu können. Die Absetzung der genannten Vorlagen ist bis zum Abschluss des Bürgerbegehrens unumgänglich und im Sinne des ehrenamtlichen Engagements und aller Unnaer ein Muss!“

Pressemitteilung WfU-Fraktion im Rat der Kreisstadt Unna

Quelle: Rundblick Unna

Neunutzung des Eishallengeländes: „Wir für Unna“ kritisiert Verwaltung für „totales Chaos“

Archiv – Fotos von Breu Sel

„Vollständiges Chaos“ wirft die Ratsfraktion von „Wir für Unna“ (WfU) der Stadtverwaltung in Bezug auf die Neunutzung des Eishallen-Areals am Ligusterweg vor.

Wie auf Rundblick berichtet, war die Fläche laut Abrissratsbeschluss von 2018 zunächst als Wohnbaugrundstück vorgesehen, sollte dann auch Vorschlag der Verwaltung umgewidmet werden für Kitas, Schulgebäude und Feuerwehr – bevor dem Bürgermeister offenbar plötzlich einfiel, dass Wohnungen doch dringender gebraucht werden.

WfU fasst das Wirrwarr in einer kritischen Pressemitteilung wie folgt zusammen:

„Die Vorgehensweise der Verwaltung im Hinblick auf das ehemalige Grundstück der Eissporthalle macht einen sehr nachdenklich.

Die entsprechende Grundstücksnutzung beschäftigt den Rat aufgrund dubioser und widersprüchlicher Verwaltungsvorlagen schon seit 2018. In diesem Jahr wurde am 28.6.23 eine Ratsvorlage erstellt – der entsprechende Beschluss der Grundstücknutzung (Wohnbebauung) wurde jedoch aufgrund des damaligen UbE (Unna braucht Eis)-Bürgerentscheides bis zum Jahresende zurückgestellt.

Still ruht der See seitdem.

Am 15. Mai 2022 wurde dann die WBU per Ratsbeschluss aufgefordert, die ehemalige Eissporthalle abzureißen – die weitere Grundstücksnutzung blieb absolut im Unklaren.

Nachdem UbE der Stadt am 10. August dieses Jahres einen weiteren Bürgerentscheid angezeigt hatte, brach Hektik in der Verwaltung aus. Spontan wurde eine Vorlage für den Haupt-und Finanzausschuss und den Rat erstellt, um die Grundstücksnutzung für den Neubau einer Eissporthalle zu verhindern.

Gegen diese kurzfristig vorgelegte Vorlage legte die WfU-Vorsitzende Ingrid Kroll Einspruch ein, da die Weisung für die WBU, das entsprechende Grundstück für Feuerwehr, Kita und Schule freizuhalten, keine entsprechende Rechtsgrundlage hatte: Gemäß einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts kann eine Stadt eine derartige Weisung an ein städtisches Unternehmen nicht erteilen.

Zur Überraschung aller Ratsmitglieder wurde dem Ausschuss für Stadtentwicklung am 18.10.23 eine neue Vorlage übergeben, indem die bisherige Vorgehensweise und Beschlussfassung schlichtweg falsch dargestellt ist.

Bärbel Risadelli WfU, Ratsmitglied im Ausschuss, wies auf diese Falschinformation in der Vorlage hin und beantragte, diese Vorlage von der Tagesordnung zu nehmen. Die Fraktion der FLU stellte daraufhin den Antrag, die Vorlage wegen Beratungsbedarf abzusetzen.

Um das Chaos zu vervollständigen, verfügte daraufhin der Bürgermeister, sämtliche diesbezüglichen Vorlagen zurückzustellen und diese erst wieder auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 7.12.23 zu setzen.

Resümee: Die Verwaltung wollte anscheinend dem neuen Bürgerbegehren zuvorkommen und durch Ratsbeschlüsse die Nutzung des Grundstückes festschreiben. Diese Absicht ist glücklicherweise absolut in die Hose gegangen, aufgrund des fehlerhaften, mit Falschaussagen bestückten, chaotischen Timings.

Dieses Chaos hätte sich vermeiden lassen, wenn der Bürgermeister den WfU-Antrag vom 19. 11. 2021 „Agile Verwaltung – Reorganisation der Verwaltungsstruktur durch externe Beratung“ nicht vehement abgelehnt, sondern umgesetzt hätte – so, wie der Bürgermeister es erstaunlicherweise 2 Jahre später mit der Organisationsuntersuchung des Bauamtes durch die Gemeindeprüfanstalt veranlasst hat.

Werden nun auch die restlichen Dezernate einer Prüfung der Orga unterzogen? Besser wäre das!

gez. Ingrid Kroll, Bärbel Risadelli, Fraktionsvorsitzende/Fraktionsgeschäftsführerin/RM

Quelle: Rundblick Unna

Alles wieder auf Start: Jetzt doch lieber Wohnungen aufs frühere Eissporthallen-Gelände?

Eins der letzten Fotos der vollständige Eishalle Unna im „Abrisstagebuch“ der Wirtschaftsbetriebe Unna. (Foto WBU)

Für Feuerwehrbedarf, Kitas oder Schulen sei das Gelände der ehemaligen Eishalle am Bergenkamp ideal und auch dringend nötig. So erklärte es die Stadt Unna noch im September in einem ersten Vorschlagspapier zur Neunutzung des Geländes, auf dem über 40 Jahre lang die Eissporthalle stand.

Diese ist nun abgerissen und soll temporär als Blühwiese eingesät werden. Und danach – jetzt ist plötzlich wieder alles offen bzw. rücken Stadt und Politik alles wieder auf Start.

Denn auf einmal rückt das Thema „Wohnbebauung“ doch wieder in den Prioritäten ganz nach oben.

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am heutigen Donnerstag, 19. Oktober, stimmten die Fraktionen entgegen dem vorliegenden Vorschlag der Verwaltung nicht darüber ab, den Bebauungsplan für die Eishallenbrache so abzuändern, dass dort „soziale Infrastruktur“ möglich ist. Soziale Infrastruktur bedeutet z. B. den Bau einer Kita, eines Schulgebäudes oder eines Feuerwehrgerätehauses.

Denn, so sagte Bürgermeister Dirk Wigant: Es gebe ja auch einen großen Bedarf nach Wohnbebauung in diesem Bereich.

Daher wurde das Thema komplett von der Tagesordnung genommen und soll jetzt erst noch einmal in die politischen Beratungen gehen. Final entschieden wird dann in einer Marathon-Ratssitzung am 7. Dezember.

Der Rat hatte seinerzeit im Sommer 2018 zusammen mit dem Abrissbeschluss für die Eishalle auch entschieden, das Gelände für Wohnungen vorzuhalten. Etwas überraschend kam daher vor vier Wochen das Vorschlagspapier der Verwaltung für Kitas, Schulen und Feuerwehr.

Offen bleibt, inwieweit der plötzliche Sinneswandel jetzt wieder zurück zu Wohnungsbau damit zu tun haben könnte, dass die auf der nahen Viktoria-Brache geplante Wohnbebauung – nur einen Steinwurf weit weg vom Eishallengelände – immer fraglicher wird – z. B. aus Immissionsschutzgründen, wegen der Altlasten im Erdreich oder auch aufgrund der generell massiv gestiegenen Baukosten. Unbestritten ist, dass die Kreisstadt einen enormen Bedarf an (bezahlbaren) Wohnungen hat.

Quelle: Rundblick Unna | https://rundblick-unna.de/2023/10/19/alles-wieder-auf-start-jetzt-doch-lieber-wohnungen-aufs-fruehere-eissporthallen-gelaende/

KAUF DER EISSPORTHALLE IN SOLINGEN FINDET BREITE ZUSTIMMUNG

DIE EISSPORTHALLE IST EIN ALLEINSTELLUNGSMERKMAL IM BERGISCHEN LAND – UND WIRD DIES WOHL AUCH BLEIBEN. FOTO: CHRISTIAN BEIER

Die 10. Sitzung des Sportausschusses am Donnerstagabend war von einem Thema geprägt: dem geplanten Kauf der Eissporthalle durch die Stadt mit anschließender Veräußerung des Erbbaurechts an den hiesigen Eishockeyverein EC Bergisch Land (ECB), der als Betreiber der Sportstätte fungieren wird. Das Vorhaben stieß auf breite Zustimmung in allen Fraktionen, so dass sich der Ausschuss einstimmig für den Kauf aussprach und entschied, rund 163 000 Euro aus der Sportpauschale aufzuwenden. Damit soll der Verein dabei unterstützt werden, notwendige Reparaturen vorzunehmen und die Halle zügig nutzbar zu machen.

Einige Unklarheiten konnten gleich vorab geklärt werden. So sieht der nun gefasste Entschluss vor, dass die Stadt die Halle und das zugehörige Grundstück erwirbt, aber lediglich die Sportstätte selbst mittels einer Erbpacht an die neu gegründete „Solingen Eissport gGmbH“ weitergibt. Hinter dieser Gesellschaft verbergen sich die handelnden Personen des ECB. „Dabei geht es darum, Schaden vom Verein abzuwenden, sollten wir doch in finanzielle Schieflage geraten“, erläutert Wolfgang Lingen. Der Vorsitzende des ECB sowie der neu gegründeten gGmbH erhielt seitens des Ausschusses und der Stadt viel Lob für das gezeigte Engagement zum Hallenerhalt. So gehe es nicht nur um den Fortbestand des Eissports, sondern auch um den Erhalt als Erlebnisstätte für Jugendliche.

Leon Kröck (Grüne) bezeichnete den mit der Lebenshilfe-Tochter „anders leben“ ausgehandelten Deal als „Lehrstück guter Verwaltungsarbeit“, seine Parteigenossin Birgit Evertz schien bereits in kritischen Nachfragen seitens CDU und FDP Gegenwind zu verspüren. Ein Umstand, den Dr. Robert Weindl (FDP) nicht auf sich sitzen lassen wollte. „Wir lassen uns nicht in die Ecke stellen, dagegen zu sein“, betonte er. Von seiner Seite kam Zustimmung, aber zudem die Nachfrage, ob das Angebot der Förderung auch an den bisherigen Betreiber gemacht worden sei. Frank Schütz (CDU) hakte nach, ob es rechtlich zulässig sei, aus der Sportpauschale auch nicht-städtische Einrichtungen zu unterstützen.

Horst Schulten (Stadtdienst Sport und Freizeit) betonte, dass dies gehe. „Wir hatten uns nur darauf verständigt, dass wir die Pauschale für städtische Anlagen nutzen, solange dort Sanierungsbedarf bestehe.“ Der Stand sei gut, er verwies auf die baldige Fertigstellung der Kunstrasen-Erneuerung auf den Fußballplätzen. Die Unterstützung der „anders leben gGmbH“ sei kein Thema gewesen. „Weil von Anfang an feststand, dass kein Interesse mehr da war, die Halle weiter zu betreiben“, wie Schulten betonte.

Quelle: Solinger Tageblatt – 2022-08-19

Wir bieten der Verwaltung und Politik für dieses Projekt gerne unser Know-How an. …

Sehr geehrte Damen und Herren,

UNNA.braucht.EIS freut sich sehr über den Antrag von „Wir für Unna“ für eine neue modulare Eissporthalle am alten Standort am Ligusterweg.
Gerade der Standort in Königsborn bietet enorm viele Möglichkeiten die Eishalle ökonomisch und ökologisch zu betreiben.
Das Hallenbad könnte durch einen neuen Verbund mit der „neuen“ Eishalle wieder die Abwärme nutzen. Zusätzlich ist es zum einen möglich mit einer entsprechenden
PV Anlage die Stromkosten für die Eishalle und das Hallenbad zu minimieren. Zum anderen könnten mit einem entsprechenden Blockheizkraftwerk beide Sport-und Freizeitstätten quasi autark werden.

Wir bieten der Verwaltung und Politik für dieses Projekt gerne unser Know-How und den Zugriff auf unser umfangreiches Netzwerk an Fachleuten als Hilfe an!