WfU zum Eishallen-Areal: Kein Ratsbeschluss zur Neunutzung, bis über drittes Bürgerbegehren entschieden ist

Am 7. Dezember soll der Unnaer Stadtrat die Entscheidung darüber treffen, wie das Areal der abgerissenen Eissporthalle am Ligusterweg künftig genutzt werden soll: für soziale Infrastruktur (Kita, Schule, Feuerwehr) oder doch, wie es ursprünglich vorgesehen war, für Wohnbebauung?

Doch es gibt theoretisch noch eine weitere Option: eine neue Eishalle auf dem alten Grundstück.

Dafür hat die Bürgerinitiative „Unna.braucht.Eis“ bekanntlich ein Bürgerbegehren angezeigt, das inzwischen dritte zur Eishalle. Statt um Erhalt geht es UbE jetzt um den Bau einer neuen Halle.

Bevor nicht über dieses Bürgerbegehren entschieden ist, soll kein Ratsbeschluss zur Neunutzung der Fläche erfolgen, fordert jetzt die WfU-Ratsfraktion (Wir für Unna). Sie beantragt daher, die Beschlussvorlagen zur Eishalle (Vorlagen 897/23/1 und 913/23) von der Rats-Tagesordnung am 7.12.23 abzusetzen.

Gemeinsame Sympathiebekundung des KJEC, UbE und „Wir für Unna“ am vorletzten Samstag vor der Kommunalwahl. (Foto UbE/KJEC)

WfU begründet das formal wie folgt:

„Die Anzeige zum Bürgerbegehren und daraus resultierendem Bürgerentscheid zeigt den basisdemokratischen kontinuierlichen Prozess zur Willensbildung (Bildung, Information und Diskurs) und Entscheidungsfindung im Konsens-Verfahren (incl. vorgeschalteter Willensbildung und Behandlung von Widerständen) einer betroffenen Gruppe an.“

Dieser Prozess sei am 10. August 2023 mit der Anzeige zum Bürgerbegehren bei der Stadtverwaltung in Gang gesetzt worden. Mit Schreiben vom 13.9.23 informierte die Verwaltung die Initiatoren schriftlich darüber, dass zur Kosteneinschätzung nach § 26 GO NRW noch offene Punkte zu klären seien.

„Zu dieser Klärung einen Termin mit der verwaltungsinternen Arbeitsgruppe zu vereinbaren, war der Verwaltung vor der Ratssitzung am 19. Oktober nicht möglich“, kritisiert WfU. „Möglich war es ihr allerdings, in derselben Zeit zwei neue Beschlussvorlagen zu erstellen: Die Vorlage 897/23/1 – Zukünftige Nutzung des Grundstücks Ligusterweg 5, 59425 Unna (ehemalige Eissporthalle) – und die Vorlage 913/23     Bebauungsplan Unna Nr. 156 „Bergenkamp“, 1. Aufstellungsbeschluss, 2. Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger“.

Zur Erstellung dieser Vorlagen reichte die Zeit. Auch dazu, sie auf die Tagesordnung des Rates zu setzen.

Es scheint“, so merkt „Wir für Unna“ kritisch an, „dass die Verwaltung versucht, den Bürgerentscheid zum Neubau einer Eishalle zu umgehen, indem sie einen Aufstellungsbeschluss für soziale Einrichtungen von Feuerwehr, Kita und Schule auf dem Gelände plant.  

Dies könnte die Basisdemokratie verletzen.

Mit der Verschiebung in die Ratssitzung am 7.12.23 bleibt die Möglichkeit, dass der Rat die Vorlagen mehrheitlich beschließt und damit das Bürgerbegehren ausbremst.

Die Interessengemeinschaft zum Bürgerbegehren hätte dann nur noch die Chance, ein „kassatorisches Bürgerbegehren“ zu beantragen. Das beinhaltet die Aufhebung eines kürzlich erfolgten Ratsbeschlusses.“

Die WfU schlussfolgert, „dass die Verwaltung den Entscheid gezielt erschweren möchte. Dies würde die Zeit für die Unterschriftensammlung einschränken und den Bürgern die Möglichkeit nehmen, ihre Meinung angemessen zu äußern.

Als Instrument direkter Demokratie muss es den Bürgern der Kreisstadt Unna ermöglicht werden, für eine öffentliche Einrichtung für Freizeit und Eissport ihre Stimme abgeben zu können. Die Absetzung der genannten Vorlagen ist bis zum Abschluss des Bürgerbegehrens unumgänglich und im Sinne des ehrenamtlichen Engagements und aller Unnaer ein Muss!“

Pressemitteilung WfU-Fraktion im Rat der Kreisstadt Unna

Quelle: Rundblick Unna

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