Gutachten setzt Eishallensanierung mit 7 Mio. netto an

Einmalig 7 Millionen Euro netto für die Generalsanierung plus jährlich 200.000 Euro Betriebskosten. Die enorme Summe hing bleiern im Raum. Für die Eishallenrettungsinitiative „UNNA.braucht.EIS“ kommt sie nicht überraschend.

Wenn ein Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 13 Wohneinheiten a 50 m² in Unna Kosten von 3 Mio. Euro verursacht“ (gemeint ist der Flüchtlingsneubau an der Kamener Straße), „verwundert es nicht, dass die Eishallensanierung in derartige Größenordnungen vordringt.“

Die BI werde das Gutachten prüfen und „auf Anpassungen und Reduzierungen der Kosten hinarbeiten“, kündigte UbE am Abend an.

Besagtes Gutachten zum Weiterbetrieb der abrissbedrohten Unnaer Eissporthallestellten Bürgermeister Werner Kolter, das Architekturbüro Weicken und Vertreter der Wirtschaftsbetriebe (WBU) am Dienstag (13. 11.) in einem Präsentationsmarathon vor: zunächst den Vorsitzenden den Ratsfraktionen, anschließend der Bürgerinitiative und zum Schluss  am Abend der lokalen Presse.

Barbara Weicken (mit Architekt Christoph Kerstens) bei der Vorstellung der Expertise. Auch die Wirtschaftsbetriebe (WBU) waren vertreten, Bild oben.

Hier die Eckdaten des Gutachtens, welches das Architekturbüro Weicken und weitere Fachbüros (u. a. für Brandschutz) erstellt haben (Kostenpunkt für die Expertise: ca. 90.000 Euro):

Für den Weiterbetrieb der 1976 gebauten Eissporthalle in den nächsten 25 bis 30 Jahren ist eine Generalsanierung zwingend notwendig. Stufenweise Sanierung würde den Betrieb der Halle empfindlich stören, davon wird abgeraten.

Diese Komplettsanierung würde netto rund 7 Millionen Euro kosten (brutto rund 8,25 Mio.).

Gleichzeitig ermittelte das externe Beratungsbüro PSPC (Public Sector Project Consultants)mögliche Betriebskosten und mögliche Einnahmen bei einem Weiterbetrieb der Halle.

Beide Gutachten zusammen bilden die Basis für die Kostenschätzung des Bürgerbegehrens, das die BI bei der Stadt angezeigt hat. In beiden Studien seien auch die bislang von der Bürgerinitiative vorgetragenen Vorstellungen berücksichtigt worden, so die Stadt.

Das Gutachten zeigt dabei insbesondere in folgenden Bereichen Handlungsbedarf (alle Summen in Netto):

  • Erneuerung der Eisaufbereitungsanlage  – 677.000 Euro
  • Brandschutzkonzept (erforderlich, weil weitreichend in die Bausubstanz eingegriffen würde – inkl. Sprinkler- und Brandmeldeanlage): 1,87 Mio. Euro
  • Erneuerung der Starkstromanlagen – 347.000 Euro
  • Neue Lüftung und Heizung – 746.000 Euro
  • Instandsetzung der Dachkonstruktion: 823.000 Euro
  • Optional: sanitäre Anlagen, Barrierefreiheit und damit Ausweitung der Flucht- und Rettungswege.

In der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wurden die Kosten bei Weiterbetrieb durch die Stadt (WBU) ermittelt: Finanzierungskosten, Personal, Energie,  sonstige Aufwendungen.  Dem gegenüber gestellt wurden  Einnahmenschätzungen: Grundlage warendie von der Bürgerinitiative vorgetragenen Vorstellungen und die bisherigen Nutzungszeiten der Eissportvereine.

Aus alldem ergibt sich ein jährliches Betriebsdefizit von rund 200.000 Euro.

Fördermittel:

4 Mio. Euro hat die Stadt beim Bund beantragt (aus dem Programm „Sanierung Kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“), ob sie fließen, ist offen. Denn die förderfähigen Projekte sind noch nicht ausgewählt, sagte Bürgermeister Kolter.

Wie geht es jetzt weiter?

Architektin Barbara Weicken sieht die Lebenszeit für die Eissporthalle im 41. Jahr abgelaufen. Bürgermeister Kolter stellte dar, dass es bei einem Bürgerbegehren und dann Bürgerentscheid – womit der Ratsbeschluss zum Abriss einkassiert wäre – der Rat schnellstmöglich einen Nachtragshaushalt beschließen muss. Dann müsse entschieden werden, wo das für die Eishalle benötigte Geld herkommen solle: ob durch Verzicht auf andere teure Projekte (Kolter nannte die Schulneubauten) oder/und durch weitere Anhebung der Steuern (Grundsteuer B, Gewerbesteuer).

Was sieht das Bürgerbegehren als Nächstes vor?

§ 26 Absatz 2 Gemeindeordnung  sieht eine Kostenschätzung der Kommunalverwaltung vor, die bei der Sammlung der Unterschriften für das Bürgerbegehren offen gelegt werden muss. Die Initiatoren informieren die Verwaltung schriftlich, dass sie ein Bürgerbegehren durchführen wollen. Die Information verpflichtet die Kommunalverwaltung, eine plausible und summarische Schätzung der Kosten der verlangten Maßnahme zu erstellen. Diese teilt sie schriftlich den Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens mit.

Die Fristen, ein kassatorisches Bürgerbegehren einzureichen (im Fall der Eishalle: drei Monate) laufen nicht weiter, wenn die Gemeindeverwaltung schriftlich über das Bürgerbegehren informiert wurde bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Verwaltung die Vertreter des Bürgerbegehrens über die Kostenschätzung unterrichtet hat.

Quelle und weiterführende Informationen HIER

Was sagt die Bürgerinitiative?

UbE will das Gutachten prüfen. Die Initiative stellt fest, dass ein Betrieb der Eishalle durch die Stadt Unna vorgestellt wurde. „Unserer Ansicht nach ist es Aufgabe von UbE, ein passendes Betreiberkonzept zu entwickeln. Auch im Rahmen der Gespräche mir der Stadt wurde bis dato immer ein Betrieb durch die Stadt Unna aus Kostengründen ausgeschlossen“, unterstreicht die Initiative.

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Quelle: Rundblick Unna

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