Bürgerbegehren pro Eishalle: In 2 Monaten und 6 Tagen müssen 3007 Unterschriften vorliegen

Exakt zwei Monate und sechs Tage hat „UNNA.braucht.EIS“ jetzt Zeit, um 3007 Unterstützungsunterschriften zu sammeln. Gegen den Abriss der Unnaer Eishalle, für den Eishallenerhalt.
Danach – also Mitte Februar – entscheidet der Rat, ob er einem Bürgerbehren zustimmt – falls nicht, kommt es zum Bürgerentscheid.

Diese nötige Zahl an Unterzeichnern und die dafür zur Verfügung stehende Frist für das Bürgerbegehren teilte am heutigen Mittag die Stadt Unna mit.

Ebenfalls teilte sie mit, dass sie am heutigen Montag, am 3. 12. 18, die Kostenschätzung für das Bürgerbegehren an die BI verschickt habe; auf dem offiziellen Weg per Postzustellungsurkunde.

„Um die Kostenschätzung zu erstellen, bedurfte es etwas Zeit, um diese für die Stadt und vor allem für die BI möglichst rechtssicher zu gestalten“, erklärt die Verwaltung.

„Notwendig wären (Stand heute) 3007 Unterschriften (6 Prozent der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger), die am Tag der Unterschrift mindestens 16 Jahre alt sind, für eine Kommunalwahl wahlberechtigt wären und ihren Erstwohnsitz in Unna haben“,

heißt es aus dem Rathaus. Die tatsächliche Zahl wird mit dem Stichtag der Ratssitzung ermittelt, an dem der Rat über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheidet.

Mit dem Eingang der Unterschriften stellt der Rat unverzüglich fest, ob das Bürgerbegehren zulässig ist. Es muss keine Sondersitzung des Rates durchgeführt werden, die nächste nach der Vorprüfung anstehende turnusmäßige Ratssitzung ist ausreichend.

In einer Vorprüfung prüft die Verwaltung die Unterschriftenliste auf ihre formelle Richtigkeit, in einem zweiten Schritt erfolgt die Prüfung der Unterschriftenliste nach dem Melderegister.

Bei begründeten Zweifeln an der Unterschrift kann die Verwaltung die Unterschriften anhand des Passregisters überprüfen. Dies ist rechtlich mit der neuen Datenschutzgrundverordnung vereinbar.

Entspricht der Rat dem Bürgerbegehren, unterbleibt der Bürgerentscheid –
entspricht der Rat nicht, so ist innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid durchzuführen.

NICHT passieren wird – das versicherte uns Stadtsprecher Christoph Ueberfeld – dass die Halle VOR diesen gefällten Entscheidungen abgerissen wird.

Quelle: Rundblick Unna

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