Stadt Unna empfiehlt Rat: Bürgerbegehren zum Eishallenerhalt ablehnen – Bürgerentscheid am Europawahltag


Damit hat nun der Souverän, der Bürger, das Wort. Die Entscheidung, ob die Eissporthalle Unna erhalten oder abgerissen wird, soll per Bürgervotum fallen.

Dies schlägt die Stadtverwaltung dem Rat für seine Sitzung am kommenden Donnerstag vor, 7. März. Unter TOP 4 steht darin die Entscheidung über das Bürgerbegehren an, für das die Bürgerinitiative „UNNA.braucht.EIS“ über 6000 Unterstützungsunterschriften gesammelt und am 7. Februar eingereicht hat.

Zu beschließen hat der Rat laut dem heute (28. 2.) öffentlich gemachten und online gestellten Beschlussvorschlag der Verwaltung vier Punkte:

  1. Er stellt fest, dass das am 7.2.19 eingereichte Bürgerbegehren zum Erhalt der Eishalle zulässig ist;
  2. er lehnt das Bürgerbegehren trotz Zulässigkeit ab;
  3. er legt als Datum für den Bürgerentscheid den Sonntag, 26. Mai, fest (damit fällt die Entscheidung über die Eishalle zeitgleich mit der Europawahl);
  4. er beauftragt die Verwaltung mit der Vorbereitung und Durchführung des Bürgerentscheides.
Beschlussvorschlag der Stadt Unna für die Ratssitzung am Donnerstag, 7. März. (Foto RB)
Bürgermeister Werner Kolter mit seinem „Geschenkkarton“. (Foto Rundblick)

Wie berichtet, hatte die Bürgerinitiative „UNNA.braucht.EIS“ für ihr Bürgerbegehren gegen den Eishallenabriss über 6000 Unterstützungsunterschriften gesammelt, doppelt so viele wie nötig. Diese ließ die Stadt nach der Übergabe vor zwei Wochen prüfen.

An dem Bürgerentscheid müssen mindestens 15 Prozent der wahlberechtigten Unnaerinnen und Unnaer teilnehmen (Quorum). Votierte dann mehr als die Hälfte für den Erhalt, wäre diese Entscheidung für drei Jahre bindend. Erst danach könnte ein neuer Ratsbeschluss erwirkt werden.

Währenddesssen stellte die BI gestern ihr überarbeitetes Betreiber- und Sanierungskonzept vor, das wir in ähnlicher Form nun fast allen Fraktionen vorgestellt wurde. Es enthält  ein überarbeitetes Zahlenwerk.

Demnach sei die Sanierung der Halle mit einem „geringen jährlichen städtischen Zuschuss (Zuschuss zur Tilgung) von 150.000 EUR über ca. 20 Jahre möglich“.

Betrieb und Instandhaltung könnten laut BI über den laufenden Betrieb gewährleistet werden, da hierfür Rückstellungen von 60.000 Euro bereit gehalten würden.

Quelle: Runblick Unna

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