„Insgesamt wäre damit eine Größenordnung von 200.000 Euro finanziell abzusichern“, stellt die Stadt Unna nüchern unter ihrer aktuellen Vorlage für die Eissporthalle fest. Sie sieht wegen der „Komplexität der Aufgabenstellung und wechselseitiger Abhängigkeiten“ weitere Aufträge für erforderlich, die finanziert werden müssen.
Mehrkosten: 200.000 Euro.
Die ersten 140.000 Euro hatte die Politik bereits im vorigen Herbst freigegeben, um den Sanierungsbedarf der Eissporthalle prüfen zu lassen.
Was jetzt die Kosten treibt, sind laut Stadt folgende Posten:
- Aus baulicher Sicht seien kurzfristig die notwendigen Prüfungen „Risskartierung, Brandschutzkonzept und Bauphysik“ nötig, für rd. 100.000 Euro;
- beim Vergabe- und Steuerrecht müssten neue Alternativen geprüft werden;
- bei den Eisaufbereitungsanlagen „sind mindestens Kostenvergleichsberechnungen und Umweltverträglichkeitsuntersuchungen erforderlich. In der Summe dürften in diesen Untersuchungsfeldern weitere Kosten von mehreren zehntausend Euro anfallen.“
- Nicht zu vernachlässigen, betont die Stadt, „ist die Wahrscheinlichkeit, dass aus Erkenntnissen, die heute noch nicht bekannt sind, weitere Beauftragen erforderlich werden.“ Dafür werde mit Mehrkosten von ebenfalls 100.000 Euro gerechnet.
(Lesen Sie dazu auch: Eishalle Unna – wieso das alles so lange dauert)
In der Begründung, die am heutigen Abend (27. 2.) dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung und zum Beschluss vorliegt, heißt es zu dem Komplex wörtlich:
Die Verwaltung hat mit Vorlage 1618/19 einen ersten Sachstandsbericht zur Eissporthalle vorgelegt. In der Zwischenzeit konnten einige beschriebene Punkte abgearbeitet werden, an anderen Stellen haben sich neue Themenfelder ergeben, die einer weiteren Überprüfung bedürfen. Der Sachstandsbericht wird in der bekannten Gliederung fortgeschrieben. Im Einzelnen:
Einleitung Bauleitplanverfahren:
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine weitere Nutzung der Eissporthalle und die bauliche Arrondierung des Umfeldes zu ermöglichen, wurde am 11.09.2019 mit Vorlage 1613/19 durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr der Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes BP-UN 107 „Eissporthalle“ gefasst. Zur Ausgestaltung des weiteren Verfahrens befindet sich die Verwaltung in Abstimmung. Sobald sich der weitere Verfahrensweg abzeichnet, wird die Verwaltung darüber informieren.
Projektmanagement:
Bisher wurde davon ausgegangen, dass ein Projektmanager für das Projekt beauftragt werden sollte. Zur Unterstützung des Vergabeverfahrens wurde das Büro compar, Dortmund, beauftragt. Nach ersten Gesprächen zwischen dem Büro und der Verwaltung fand am 16.01.2020 ein gemeinsamer Termin mit dem Büro und der Bürgerinitiative „Unna braucht Eis“ statt. In dieser gemeinsamen Besprechung wurde unter allen Beteiligten festgehalten, dass ein bzw. zwei Planer mit der Bearbeitung des Projektes beauftragt werden sollen. Vorteilhaft ist hier, dass zum einen ein Hochbauplaner und zum anderen ein Planer für die technische Gebäudeausrüstung gesucht werden können, die eine Vergütung nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) erhalten.
Der bisherige Weg hätte eine Vergütung in Anlehnung an Heft 9 – „Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft“ des Ausschusses der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung (AHO) zur Folge gehabt. Hier findet gerade eine Überarbeitung der Honorartafeln statt, sodass nicht absehbar gewesen wäre, in welche Dimension sich das Honorar entwickelt hätte. Für den Abgleich der bisher vorliegenden Konzepte erscheint es zudem sinnvoll, weitere Grundleistungen der Objekt- und Fachplaner zu beauftragen, dies kann über den gewählten Weg sichergestellt werden.
Das Büro compar hat unter den Vorgaben eine Auslobungsbroschüre erstellt, die zu schließenden Verträge wurden vorbereitet und eine Marktsondierung zu geeigneten Büros hat stattgefunden. Die Auswahl der Büros erfolgt in einem Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Dieses Verfahren wurde gestartet. Die Büros werden zunächst bis zur Leistungsphase 2 nach HOAI beauftragt. Ziel ist es, alle bisher bekannten Ergebnisse zu bündeln und aufzubereiten.
Die Büros werden die Vorplanung erarbeiten und Varianten nach gleichen Anforderungen darstellen und bewerten. Des Weiteren wird eine Kostenschätzung erarbeitet und ein Terminplan mit den wesentlichen Vorgängen des Planungs- und Bauablaufs erstellt. Dies wird alles mit dem Ziel geschehen, einen genehmigungsfähigen Zustand der Eissporthalle zu erreichen, der auch unter Beachtung der jährlichen Aufwendungen für Betrieb und Unterhaltung ein wirtschaftliches Ergebnis erwarten lässt. Der Abschluss der Leistungsphase 2 wird vertraglich fixiert und soll Ende 06/2020 abgeschlossen sein.
Zum jetzigen Zeitpunkt kann für diese Leistungen davon ausgegangen werden, dass die in Vorlage 1618/19 benannten Kosten von 90.000,- € auskömmlich sind. Zur weiteren Bearbeitung wird es ab Sommer 2020 notwendig sein, die nächsten Leistungsphasen nach HOAI zu beauftragen. Allerdings ist heute noch nicht absehbar, welche Konstellation zur weiteren Bearbeitung des Projektes gewählt wird. Gegebenenfalls werden zusätzliche Finanzmittel für die Folgeaufträge durch den Rat der Kreisstadt Unna zur Verfügung gestellt werden müssen.
Dachsanierung
Am 23.11.2019 hat der in Vorlage 1618/19 angekündigte Ortstermin zur Begutachtung des Dachtragwerkes stattgefunden. Neben Vertretern der Bürgerinitiative „Unna braucht Eis“ und Vertretern der Verwaltung haben das beauftragte Büro FH Finnholz aus Münster und die Materialprüfungsanstalt der Universität Stuttgart (MPA Stuttgart) teilgenommen. Beide zeichnen sich dadurch aus, dass sie große Kompetenzen in der Sanierung von Leimholzbindern, wie sie in der Eissporthalle vorzufinden sind, besitzen.
Die MPA Stuttgart ist in Deutschland die einzige Institution für die Ausstellung von Herstellerbefähigungsnachweisen zum Kleben tragender Holzbauteile und die hierzu erforderlichen Erst- und Folgeprüfungen. In diesem Ortstermin hat sich gezeigt, dass tatsächlich die Möglichkeit besteht, die Leimholzbinder neu zu verkleben und so die volle statische Tragfähigkeit zu erlangen. Der geschätzte zu sanierende Rissanteil liegt bei 1 m Riss / 1 m² Binderoberfläche. Bei etwa 1.200 m² betroffener Binderoberfläche ergibt dies etwa 1.200 m zu sanierende Risslänge.
Eine genaue Mengenangabe kann erst nach einer Risskartierung gemacht werden. Vereinzelt sind auch Pfetten betroffen, die aber in der Schätzung schon mit angesetzt wurden. Betroffen ist scheinbar „nur“ der Bereich oberhalb der Eisfläche, wobei im hinteren Teil die Schäden größer sind als im vorderen Bereich. Folgender Ablauf ist für die Methode der Leimpresssanierung von Leimholzträgern vorgesehen:
1. Untersuchung und Kartierung der Risse 2. Auffräsung der maßgeblichen Risse 3. Leimverpressung der maßgeblichen Risse bei einer Mindesttemperatur von 17° C 4. Untersuchung von Bohrproben zur Güteüberwachung der Sanierung
Zunächst sind die Kartierung der Risse und der daraus folgende statische Nachweis des Dachtragwerkes zu beauftragen. Die Kosten hierfür liegen bei ca. 40.000,- €.
Weitere bauliche Gutachten
Begleitend zu den zuvor genannten Planern müssen noch weitere Fachplaner beigestellt werden: – Brandschutzingenieur zur Erstellung eines Brandschutzkonzeptes ca. 30.000,- € – Bauphysikalische Betrachtung ca. 20.000,- €
Eisaufbereitungsanlage
Der Wirtschaftsbetriebe der Stadt Unna GmbH (WBU) lagen in 2019 zwei Angebote für eine neue Eisaufbereitungsanlage vor.
Das Angebot der Firma Friotherm beinhaltet eine Eisaufbereitungsanlage, die mit Ammoniak (NH3) betrieben wird; das Angebot der Firma AST umfasst eine mit dem Kältemittelträger Glykol / R410 A betriebene Eisaufbereitungsanlage.
Zu den beiden Angeboten wurde durch die Firma IKET (Institut für Kälte-, Klima- und Energietechnik, Essen) eine vergleichende Bewertung der Anlagen mit folgendem Ergebnis abgegeben:
„Aus sachverständiger Sicht ist daher […] aus ökologischer, ökonomischer sowie technischer Sicht ein direktes System mit NH3 als Kältemittel in jedem Fall gegenüber indirekten Systemen, insbesondere gegenüber einem indirekten System mit dem Kältemittel R410 A, zu bevorzugen.“
In Bezug auf den Betrieb einer mit Ammoniak betriebenen Eisaufbereitungsanlage wurde in der Eissporthalle im November 2019 die Pistenverrohrung mit angeschlossenen Vor- und Rücklaufleitungen geprüft sowie eine Dichtheitsprüfung der Ammoniak-Rohrleitungen mit folgendem Ergebnis vorgenommen: „Gegen den weiteren Betrieb der geprüften Rohrleitungen mit Ammoniak bestehen keine sicherheitstechnischen Bedenken.“
Im Januar 2020 wurden von der Bürgerinitiative zwei weitere Angebote angefragt. Das Angebot der Firma ISS liegt vor und wird zurzeit geprüft. Ein weiteres Angebot der Firma GFKK liegt noch nicht vor; dies bleibt abzuwarten.
Eine weitere vergleichende Bewertung der Eisaufbereitungsanlage, insbesondere in Bezug auf Emissionen (z.B. Lärm, Gase), ist abhängig von der im Umkreis der Eissporthalle angedachten Wohnbebauung; diese ist zurzeit noch nicht bekannt.
In diesem Zusammenhang müssen Lärmschutzgutachten sowie eventuell zu genehmigende Sicherheitskonzepte bei Installation einer Ammoniakanlage in Auftrag gegeben werden. Letztendlich sind sämtliche Angebote in technischer, ökologischer und ökonomischer Hinsicht auf ihre Vorteilhaftigkeit hin zu überprüfen.
Kosten des laufenden Betriebs/ Betreibermodell
Basierend auf der Erstellung einer betriebswirtschaftlichen Kostenschätzung für den Betrieb der Eissporthalle für den Bürgerentscheid wurde das Büro PSPC mit der weiteren Begleitung des Verfahrens beauftragt. Im Zentrum des Auftrags steht der inhaltliche Abgleich des Betreiberkonzepts von „Unna braucht Eis“ mit anerkannten betriebswirtschaftlichen Standards, um im Vorfeld eventuelle Schwachstellen zu erkennen und auszuräumen.
Steuerliche Fragestellungen
Die steuerliche Prüfung des diskutierten Betreibermodells hat ergeben, dass ertrags- und umsatzsteuerliche Vorteile nicht zu erwarten sind. Es ist zudem deutlich geworden, dass von dem Zuschuss an eine Betreibergesellschaft 19% Umsatzsteuer abzuführen sind und dieser Anteil die Leistungen „Eissporthalle“ zusätzlich verteuert.
Die steuerliche Prüfung des diskutierten Sanierungsmodells hat ergeben, dass eine Änderung der Zahlungsflüsse im Bereich der Zuschüsse steuerliches Optimierungspotential birgt. Dies wäre mit einer verbindlichen Anfrage beim Finanzamt abzusichern.
Vergaberechtliche Fragestellungen
Als weitere Fragestellung hat sich im laufenden Prüfungsverfahren herausgestellt, dass der Sachverhalt auch einer vergaberechtlichen Bewertung zu unterziehen ist. Aufgrund der Komplexität durch die Kombination von Bau- und Dienstleistungen (Betrieb der Eishalle) musste auch hier externe Beratung in Anspruch genommen werden. Aktuell werden verschiedene Alternativen erörtert und überprüft, ob und inwieweit eine Vergabe durchgeführt werden muss.
Quelle: Rundblick Unna