Die Stadtverwaltung wolle mitnichten zeitnah den Bürgerwillen zum Eishallenerhalt umsetzen. Nein, kontern Unnas Eishallenretter scharf dem vorgelegten Sanierungsplan der Verwaltung: „Ziel … war es, jemanden zu finden, der aus vermeintlich objektiven Gründen davon abrät, eine schlanke und bürgernahme Lösung zu finden und der einen Freibrief für eine Verzögerung … bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag ausstellt.“
Die eindringlichen Appelle aus der Politik, „Unna.braucht.Eis“ (UbE) möge sich dringend mit der Stadt „zusammenraufen“, verhallen. Das Tischtuch zwischen der Bürgerinitiative und der Verwaltung um Bürgermeister Werner Kolter ist zerschnitten. Ein Zurück an einen gemeinsamen Planungstisch gibt es für die BI nicht mehr.
In einer weiteren Presseerklärung stellt UbE nun unmissverständlich den Standpunkt der BI klar.
„Auf entsprechende Kritik seitens UNNA.braucht.EIS verteidigte die Stadtspitze unlängst ihren Plan, insbesondere den Betrieb der Eissporthalle europaweit auszuschreiben. Sie stützte sich dabei im Wesentlichen auf eine von ihr in Auftrag gegebene anwaltliche Stellungnahme, die insbesondere vergabe- und beihilferechtliche Aspekte beleuchtet.
Nun kann man all jene gut verstehen, die weder Zeit noch Muße aufbringen, das doch sehr sperrig zu lesende und vor Pragraphen wimmelnde Werk im Detail zu durchdenken. Die gute Nachricht ist: Man muss die Stellungnahme nicht im Detail lesen, um zu erkennen, das es nicht darum ging, das Projekt voranzubringen.
Ziel der Beauftragung war es, jemanden zu finden, der aus vermeintlich objektiven Gründen davon abrät, eine schlanke und bürgernahme Lösung zu finden und der einen Freibrief für eine Verzögerung der Umsetzung des Bürgerenstcheids zum Erhalt der Eishalle bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag ausstellt.
Sie finden, das ist eine steile These? Nun, zunächst einmal ist darauf hinzuweisen, dass Anwälte keine Richter sind. Sie sind weder Neutralität noch Objektivität verpflichtet, sondern sie sind Interessenvertreter. Das heißt, sie verfolgen konsequent die Interessen ihrer Mandantschaft und legen rechtliche Rahmenbedinungen und Normen auch strikt in diesem Sinne aus. Die Frage muss also lauten: Was sind die Interessen im vorliegenden Falle? Wie so oft genügt ein Blick auf die Fragestellung, um zu entlarven, warum die Antwort so ausfällt, wie sie nun einmal ausgefallen ist.
Als wir erfuhren, dass die Stadt eine Anwaltskanzlei mit der Bewertung der rechtlichen Rahmenbedingungen betraut worden ist, gingen wir davon aus, die Fragestellung sei gewesen, wie die Stadt Unna, der KJEC und UbE das vorgeschlagene Realisierungskonzept gemeinsam umsetzen können. Schön hätten wir es gefunden, wenn zudem die Adjektive „kostengünstig“, „zügig“ und „unbürokratisch“ Eingang in die Fragestellung gefunden hätten.
Nachdem wir allerdings die Stellungnahme zu Gesicht bekommen hatten, war sofort klar, dass die Fragestellung vollkommen anders gelautet haben musste. Auf mehrmalige Nachfrage hin wurde uns schlussendlich die Fragestellung zugänglich gemacht, die nachfolgend wörtlich zitiert wird:
„Die Kreisstadt Unna beabsichtigte die Eissporthalle Unna zu schließen. Durch einen Bürgerentscheid sind wir nun verpflichtet, die Eissporthalle wieder zu öffnen. Hierzu sind umfangreiche Sanierungsmaßnahmen sowie ein neuer Betreiber erforderlich. Die Eissporthalle steht zur Zeit im Eigentum der 100%-Tochter der Stadt, der Wirtschaftsbetriebe Unna (WBU).
Der Verein „Unna braucht Eis“ (UbE), der das Bürgerbegehren bzw. den Bürgerentscheid betrieben hat, hat gemeinsam mit dem Eishockeyverein (KJEC) über eine neu zu gründende (g)GmbH das Interesse daran, die Sanierung und den Betrieb der Eissporthalle durchzuführen. Allerdings sehen Ihre Planungen vor, dass nicht durch den Betrieb erwirtschaftete Kosten wiederum durch die Stadt übernommen werden sollen.
Wir benötigen eine juristische Beratung ob und welche vergaberechtlichen Vorschriften einzuhalten sind sowie ggf. eine Begleitung der Vergabe.“
In der Vergangenheit hat Herr Bürgermeister Kolter in zahllosen Gesprächen stets betont, dass er die Zusammenarbeit mit UbE und die Umsetzung unseres Konzepts will. Ein entsprechend klares Bekenntnis bleibt die Stadtspitze bei der Beauftragung der Kanzlei aber schuldig.
Wortwahl und Tendenz der Fragestellung sprechen unseres Erachtens eine ganz andere und eindeutige Sprache. Da ist von „wir sind verpflichtet“ anstatt von „wir wollen“ die Rede. Vermeintliche „Probleme“ wie das voraussichtliche Investitionsvolumen bzw. etwaige Zuschüsse werden in den Raum gestellt, ohne dies mit der Erwartung zu verknüpfen, dass dass die Kanzlei für eventuelle rechtliche Fallstricke Lösungen anbietet. Zu guter Letzt wird der Kanzlei der Auftrag zur anwaltlichen Begleitung des europaweiten Vergabeverfahrens als Eventualposition in Aussicht gestellt, wenn sie zu dem Schluss kommt, dass eine Ausschreibungspflicht besteht.
Da muss man sich über das Ergebnis der Prüfung wahrlich nicht wundern.
Wir waren versucht, unsererseits ebenfalls Anwälte zu konsultieren, um eine zweite Meinung einzuholen, haben uns jedoch letztlich dagegen endschieden. Dies insbesondere vor folgendem Hintergrund: Ein Mitgleid von UbE (selbst Jurist) hakte ausdrücklich nach, ob die Stadtspitze bereit sei, im Interesse der Sache von der rechtlichen Einschätzung der von ihr beauftragten Kanzlei abzuweichen, wenn UbE eine fachanwaltliche Stellungnahme von einer anderen renommierten Kanzlei vorlegen würde, die zu einem abweichenden Ergebnis kommt. Hierzu stellte Herr Bürgermeister Kolter unmissverständlich klar, dass man auch dann keinen Anlass sehen würde, von der Einschätzung der eigenen Anwälte abzuweichen.
Der langen Rede kurzer Sinn: Man will halt nicht.
Abschließend noch ein Hinweis zu den angeblichen intensiven Gesprächen, die seitens der Stadtspitze mit dem Eishockeyverband NRW geführt worden sind: Auch dieser Gedanke ist beileibe nicht neu. UbE hat bereits vor dem eigentlichen Bürgerentscheid einen Kontakt zwischen dem Vorsitzenden des Verbandes, Herrn Rainer Maedge, und der Stadt hergestellt. Es gab ein einmaliges kurzes Treffen und dann geschah wiederum über Monate nichts weiter. Auf Wunsch von UbE wurden sogar Verteter der Stadt Unna im November 2019 zum „Eishallen-Symposium“ des EHV auf die FSB Messe in Köln eingeladen. Allein, es erschien dort niemand von Seiten der Stadt.Den Bürgerinnen und Bürgern von Unna die Kontaktaufnahme mit dem EHV heute als „großen Wurf“ unterschieben zu wollen und dabei zu verschweigen, dass auch dieses Thema seit vielen Monaten vor sich hin dümpelt, ist schäbige Augenwischerei.“
PM: Unna.braucht.Eis
UPDATE 27. 4. – der Verein „Wir für Unna“ mahnt in einer abendlichen Pressemeldung: „In Zeiten einer Pandemie sollten Politiker mit Augenmaß agieren und nicht noch mehr Porzellan zerschlagen durch politische Profilierung. Eine Mediation, wie von der FLU gefordert, scheint hier ein Gebot der Stunde zu sein. Dies sollte jedoch nicht im Amt des Bürgermeisters verbleiben; Unna hat ja bereits bewiesen, wie man einen Eisgipfel ins Leben ruft. Dennoch sollte man einfach mal über alle persönlichen Befindlichkeiten zurück zu den Fakten kehren: 1. Die Bürger haben sich für einen Erhalt der Eishalle ausgesprochen, 2. die Stadt ist seit dem Bürgerentscheid bemüht, diesen umzusetzen. Eine Road- Map wurde versäumt zu erstellen. Ständig kommen neue Aussagen, welche Rahmenbedingungen wir haben. 3. Unna braucht Eis hat mehrfach darauf hingewiesen, wie dringend eine zeitnahe Umsetzung ist. 4. Fördermöglichkeiten von Land und Bund sind bereits ausgelaufen.“ Man solle nun unverzüglich verschiedene Modelle für den Betrieb entwickeln, und die Poltik müsse der Verwaltung entsprechende Zeitvorgaben machen.
Die Stellungnahme der SPD kritisiert WfU als „Phrasen, die immer benutzt werden, wenn das Rathaus in die Kritik gerät und man versucht, die eigenen politischen Freunde zu schützen. Versäumt wird dabei, dem Lippenbekenntnis für eine schnelle Umsetzung des Projektes auch Taten folgen zu lassen.“
Quelle: Rundblick Unna