2. Bürgerbegehren pro Eishalle: 2900 Unterzeichner nötig – Kostenschätzung fertig

Wird nicht wieder als Eissporthalle öffnen: die Eishalle am Ligusterweg in Unna. (Foto: S. Rinke) 

Unter 12 Millionen, im minimalsten Fall 10 Millionen Euro ist nichts Realistisches und Längerfristiges drin.

Auf diesem Standpunkt bleibt die Stadtverwaltung Unna in puncto Sanierung der Eissporthalle Unna. 

Die ist nach wie vor nicht vom Tisch, da wie berichtet die Initiative „Unna.braucht.Eis“ ein zweites Bürgerbegehren für die Wiederertüchtigung der Halle anstrebt.

Die dafür benötigte Kostenschätzung hat die Stadt jetzt an die BI verschickt. So kam heute am frühen Mittag die Nachricht aus dem Rathaus:

„Am Dienstag, 28. September 2021, hat die Stadt Unna die Kostenschätzung für das Bürgerbegehren zum Erhalt der Eishalle per Postzustellungsurkunde an die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens zum Erhalt der Eissporthalle verschickt. 

Um die Kostenschätzung zu erstellen, bedurfte es etwas Zeit, um diese für die Stadt und vor allem für die Vertretungsberechtigten möglichst rechtssicher zu gestalten. 

Enthalten in dem Schreiben ist die Benennung der Frist (1 Monat) für das Sammeln der Unterschriften.


Notwendig wären (Stand heute) 2976 Unterschriften (6 Prozent der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger), die am Tag der Unterschrift mindestens 16 Jahre alt sind, für eine Kommunalwahl wahlberechtigt wären und ihren ersten Wohnsitz in Unna haben. 

Die tatsächliche Zahl wird mit dem Stichtag der Ratssitzung ermittelt, an dem der Rat über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheidet.
Mit dem Eingang der Unterschriften stellt der Rat unverzüglich fest, ob das Bürgerbegehren zulässig ist.

Es muss keine Sondersitzung des Rates durchgeführt werden, die nächste nach der Vorprüfung anstehende turnusmäßige Ratssitzung ist ausreichend. In einer Vorprüfung prüft die Verwaltung die Unterschriftenliste auf ihre formelle Richtigkeit, in einem zweiten Schritt erfolgt die Prüfung der Unterschriftenliste nach dem Melderegister.

Bei begründeten Zweifeln an der Unterschrift kann die Verwaltung die Unterschriften anhand des Passregisters überprüfen. Dies ist rechtlich mit der neuen Datenschutzgrundverordnung vereinbar.

Entspricht der Rat dem Bürgerbegehren, unterbleibt der Bürgerentscheid. Entspricht der Rat nicht, so ist innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid durchzuführen. 

Das erste Bürgerbegehren für die Wiederertüchtigung der jetzt seit mehreren Jahren geschlossenen Halle mündete im Mai 2019 in einen klaren Sieg. Wegen der unübersehbaren Kosten und der veränderten Situation aufgrund der Coronapandemie kassierte der Rat den Bürgerentscheid jedoch vor einigen Monaten ein. Unna.braucht.Eis wirft der Stadt vor, die Sanierung bewusst verschleppt und die Kosten absichtlich hochgerechnet zu haben.

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