Zum Verlauf der Ratssitzung am 14. Mai beim Tagesordnungspunkt „Eissporthalle“ erreichte uns eine folgende Stellungnahme der beiden fraktionslosen Ratsmitglieder Bärbel Risadelli und Ingrid Kroll:
„Bekanntlich erhalten die Mitglieder des Rates der Kreisstadt Unna eine monatliche Aufwandsentschädigung. In der ‚causa‘ Eissporthalle drängt sich jedoch manchmal der Eindruck auf, dass einzelne Mitglieder, vor allem der großen Fraktionen, diese Aufwandsentschädigung als Schweigegeld gegenüber den Aktivitäten der Verwaltung verstehen.
Jedes Ratsmitglied ist jedoch verpflichtet, sein Mandat im Sinne der Bürgerinnen und Bürger ernst zu nehmen. Dementsprechend sind sie verpflichtet, Anträge und Vorgehensweisen der Verwaltung intensiv zu hinterfragen und zu prüfen, diese nicht nur abzunicken. Dies beinhaltet zwangsläufig auch die Einholung externen Sachverstandes.
Die fraktionslosen Ratsmitglieder Kroll und Risadelli haben diese Möglichkeit wahrgenommen und die renommierte Kanzlei GKMP Pencereci in Bremen – Fachanwälte für Verwaltungs- und Vergaberecht- mit einer Stellungnahme zum ‚bbh- Gutachten‘ beauftragt.
Aufgrund dieser vergaberechtlichen Stellungnahme haben fünf fraktionslose Ratsmitglieder den schriftlichen Antrag an den Rat der Kreisstadt Unna gestellt, die Verwaltung mit dem Abschluss eines Dienstleistungskonzessionsvertrages zwischen dem KJEC und der WBU (deren Gesellschafterversammlung ist der Rat) zu beauftragen.
Eigentümlicherweise wurde dieser Antrag nicht im Rahmen des TOP ‚Eissporthalle‘ behandelt, sondern verschwand in der Tagesordnung der Ratssitzung vom 14. Mai nach den Mitteilungen der Verwaltung unter TOP 7.2 als ‚sonstige Mitteilung‘ und wurde weder diskutiert noch wurde darüber abgestimmt. Ein Schelm ist, wer Böses dabei denkt…. .
Allerdings beinhaltet die Mitteilungsvorlage 1807/20 ausdrücklich, dass grundsätzlich die Möglichkeit besteht, Sanierung und Betrieb der Eissporthalle vergaberechtlich zu trennen.
Dies bekräftigt auch der Vergaberechtler Pencereci: „Die Möglichkeit, den KJEC durch die WBU mit dem Betrieb und ggf. Umbau der Eissporthalle zu ermächtigen, kann, muss aber nicht dem Vergaberecht unterfallen. Es spricht vieles dafür, dass es sich hier maximal um eine Bau- bzw. Dienstleistungskonzession handelt, für die ein ‚Vergaberecht light‘ gilt.
Steht von vornherein fest, dass es keine anderen Bewerber um den Betrieb der Halle gibt, kann auch von einem Verfahren umfangreicher Art abgesehen werden“. Diesbezüglich gibt es von der EU genehmigte Präzedenzfälle, beispielsweise die Galopprennbahn in Leipzig.“
Zudem bekräftigt auch Dr. Heiner Peschers vom IFS (Institut für Sportstättenberatung), das analoge Modelle für die Sportinfrastruktur denkbar sind, in denen der öffentliche Auftraggeber nur eine marginale Rolle ausübt. Diesbezüglich existiert eine große Zahl von Betreibermodellen für die Sportinfrastruktur. Beispielsweise betreiben und vermarkten Großvereine große Sportanlagen, die sie von der jeweiligen Kommune übernehmen und mit kommunaler Hilfe erweitern und sanieren, so im Fußballbereich. Desweiteren übernehmen Kleinvereine Sportanlage und erhalten pauschale Zuschüsse für deren Betrieb.
Bislang haben wir, so Bärbel Risadelli und Ingrid Kroll, seitens der Verwaltung immer nur gehört, was nicht geht. Der Auftrag durch den Bürgerentscheid, eine rechtskonforme Lösung für den Erhalt der Eissporthalle sowie dessen Betriebes durch den KJEC zu finden, wurde bislang nicht erfüllt. Vielmehr tauchen wie aus dem Nichts immer wieder neue Hürden auf, um den Bürgerentscheid nicht umsetzen zu müssen.
Den Bürgerinnen und Bürgern ist es daher kaum möglich, zu erklären, dass bei dieser Vorgehensweise keine ‚Bummelei‘ vorliegt.
„Bereits am 28. Juni 2018 habe ich mich sehr deutlich für den Erhalt der Eissporthalle stark gemacht“, sagt Risadelli. „Es ist eine Schande, dass die Umsetzung des Bürgerentscheides immer noch nicht erfolgt ist.“ – „Mit Blick auf die erheblich gestiegenen Sanierungskosten der Stadthalle ist das Unverständnis in der Bürgerschaft noch größer“, ergänzt Ingrid Kroll – dort werden Millionenbeträge einfach durchgewunken.
Bekanntlich gibt es in ‚Unna braucht Eis‘ ein Team, dass dieses Projekt intensiv vorantreibt. Was seitens der Verwaltung jedoch fehlt, sind die unterstützenden Entscheidungen, eine gute Beratung, ausgewogene Risikoverteilung sowie Aktivitäten für den Fortschritt des Projektes. Anscheinend soll dies in die nächste Ratsperiode sowie die Amtszeit des/der neuen Bürgermeisters/in geschoben werden. Offen bleibt daher auch die Frage, ob sich die Verwaltung mit dem Ziel der Umsetzung des Bürgerentscheides immer von den richtigen Stellen hat beraten lassen.“
Bärbel Risadelli, Ingrid Kroll
Fraktionslose Ratsvertreterinnen im Rat der Kreisstadt Unna
„Wir sehen an verschiedenen Stellen durchaus Verhandlungspotenzial. Insbesondere die Ausführungen zu den Outdoor-Sportanlagen finden ohne weiteres unsere Zustimmung.
Einer Verkleinerung der Eisflächen stehen wir allerdings ganz klar ablehnend gegenüber, da einerseits in diesem Fall kein Wettkampfbetrieb möglich wäre und andererseits dies offenkundig sowohl dem eindeutigen Wortlaut als auch dem Sinn des Bürgerentscheids zuwiderlaufen würde.
Man sollte aufhören, zu versuchen, den erklärten Willen der Bürgerschaft zu unterlaufen uns sich kompromisslos der Umsetzung des Bürgerentscheids zuwenden. Es geht hier um den Erhalt des Eissports in Unna und um eine preiswerte Freizeitbeschäftigung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
Darüber hinaus ist es unsere Idee, zusätzliche Dinge anzubieten. Durch eine eventuelle Verkleinerung der Tribüne(Vorschlag von UbE) könnten zusätzliche Räume für andere Vereine entstehen.
Die Ausführungen zu den ökonomischen und ökologischen Aspekten der Halle sind leider zu pauschaliert, um sich damit konkret auseinander zu setzen. Unseres Erachtens gäbe es hier interessante technische Lösungen, um insbesondere die Umwelt- und Klimabilanz der Halle zu optimieren. Setzen wir etwa zur Deckung der benötigten Primärenergie konsequent auf ein BHKW um aus Abwärme der Kühlanlage Stom zu gewinnen, Öko-Strom / Photovoltaik und Energierückgewinnung, so ließe sich der ökologische Fußabdruck bereits entscheidend verbessern.
Der Ganzjahresbetrieb ist ein entscheidener Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Eishallen in der Region. Dadurch ist der Betrieb wirtschaftlicher, und zusätzliche Zuschüsse von der Stadt sind nicht notwendig!“
„Wenn die Stadt Unna schon so viel Geld in die Hand nehmen muss“, dann sollten auch möglchst viele, am besten alle, etwas davon haben – finden Unnas Grüne. Sie werfen einen neuerlichen Vorschlag in puncto Eishallensanierung in die Diskussion.
Eissport ja – aber nur im Winter, auf einer kleinen Fläche. In Kombination damit soll die Halle als Freizeitsporthalle genutzt werden.
In einer Pressemitteilung vom Freitag (22. Mai) führen die Grünen, die erklärte Gegner des Eishallenerhalts waren, ihren Vorschlag aus:
„Der Bürgerentscheid hat sich für den Erhalt der Eissporthalle ausgesprochen. Als Argument diente u.a. ein wichtiges Angebot für Jugendliche in Unna-Königsborn erhalten zu wollen. Diesen Ansatz greifen wir auf, denn wenn die Stadt Unna schon so viel Geld in die Hand nehmen muss, um die Halle zu sanieren, sollten auch möglichst viele (junge) Menschen im Stadtteil und darüber hinaus dort ein sportliches Angebot finden – das kann nur im Interesse der Unnaer Bürger/innen sein.
Anders lässt sich so eine hohe Investition gegenüber allen anderen hiesigen Sportvereinen, die sich ebenfalls mit viel Herzblut ehrenamtlich im Breitensport engagieren, nicht vermitteln. Auch hier gibt es immer wieder Bedarf für Erhalt und Ausbau von Sportanlagen- das darf deswegen nicht zu kurz kommen!
Aus ökologischen und ökonomischen Gründen würden wir es präferieren, wenn der Eisbetrieb nur in der Winterzeit liefe und eine Eisfläche in der Größe gebaut würde, die einen vertretbaren wirtschaftlichen Betrieb des Eissports zulässt.
Damit bliebe reichlich Fläche für ein breites Angebot, das – so wie wir den ursprünglichen Antrag von UbE verstanden haben – den Freizeitwünschen der Jugendlichen entspricht.
Das große Platzangebot der Halle könnte für weitere Indoor-Sportangebote wie etwa eine Boulderwand, Parkourelemente oder Trainingsflächen für moderne Bewegungskunst z. B. Tricking oder Streetartistik genutzt und mit dem Eissport kombiniert werden. (Zur Inspiration: https://openspace.ruhr ).
Diese Sportarten liegen voll im Trend und werden von den hiesigen Sportvereinen nicht angeboten.
Außerdem könnte z. B. der Tribünenbereich abgetrennt werden, was wiederum energetische Vorteile für Heizung / Kühlung mit sich bringt.
Eine stadtteilorientierte Jugendarbeit mit der Öffnung in den Stadtteil Königsborn mit seinem Schulzentrum Nord und dem Bildungscampus ist ein sinnvoller Schwerpunkt, den es zu entwickeln gilt.
Der Bereich zwischen Eissport- und Schwimmhalle bietet sich an, dass beide Fassaden geöffnet werden und in Kombination mit Outdoorsportanlagen (Kletterwand, Bolzplatz, Basketballanlage) für den zukünftigen Stadtteil zu einem wohnwerterhöhenden Freizeitbereich zu werden.
Hier können wir uns vorstellen, dass ein Modell für neuen geförderten Wohnungsbau geschaffen werden kann, in dem nicht nur eine klimaneutrale und ökologische Bebauung, sondern auch eine gesunde Durchmischung der Lebensbereiche der Bewohner/innen ein Vorzeigeprojekt für Unna werden könnte.
Wenn also jetzt der Schritt getan wird, den Bürgerentscheid umzusetzen und gleichzeitig ein übergreifendes Freizeitangebot in ein städtebauliches und sozialpolitisches Gesamtkonzept in Königsborn zu integrieren, können wir das nur begrüßen.“
Mit dem derzeitigen Rat und der derzeitigen Stadtspitze ist keine Zusammenarbeit mehr möglich – diese Überzeugung sah die Bürgerinitiative „Unna.braucht.Eis“ in der ersten Ratssitzung seit der monatelangen Coronapause leidlich bestätigt.
Hier ein Resümee der BI, die die Ratssitzung in der Stadthalle am Donnerstag (14. 5.) mit einer kleinen Abordnung auf der Tribüne verfolgte.
„Einer der wenigen Vorteile der aktuellen Entwicklung und insbesondere der Ratssitzung vom vergangenen Donnerstag ist, dass wir uns seitens UNNA.braucht.EIS (UbE) nunmehr sehr freimütig äußern können und keine Rücksicht mehr auf etwaige Befindlichkeiten auf Seiten der Stadtspitze nehmen müssen.
Das ursprüngliche Konzept von UbE für Erhalt und Sanierung der Eissporthalle ist zunächst vom Tisch und die Zusammenarbeit mit der Stadt ist offiziell beendet. Wobei man fragen könnte: Hat es sie eigentlich jemals gegeben?
War die vermeintliche Zusammenarbeit mit UbE am Ende nur ein Schachzug, um die Bürger/innen, die dem Erhalt der Eissporthalle im Rahmen des Bürgerentscheids ihre Stimme gegeben haben, ruhig zu stellen? Ist es glaubhaft, dass der Stadtspitze ungefähr ein Jahr nach dem Bürgerentscheid plötzlich einfällt, dass es ja ein Vergabe- und Beihilferecht gibt, was man in dieser Form gar nicht auf dem Schirm hatte?
Herr Kolter hat über Monate hinweg ausdrücklich betont, dass das Konzept von UbE der einzig gangbare Weg sei, um den Bürgerentscheid umzusetzen. Wurde UbE dann irgendwann zu unbequem, weil wir auf eine zügige Umsetzung des Bürgerentscheids gedrängt haben? Weil wir als Gegenpart zur trägen Verwaltungsspitze versucht haben, die Dinge zur forcieren?
Egal, woran es lag, die Stadt kam plötzlich auf die Idee, die Zusammenarbeit mit UbE in Frage zu stellen. Wobei man dort noch nicht einmal den Mumm hatte, diesen Schritt selbst zu gehen, sondern man bediente sich einer Anwaltskanzlei als Überbringer der schlechten Nachricht. Diese kam zu dem Ergebnis, dass eine weitere Zusammenarbeit mit UbE aus Rechtsgründen kritisch zu sehen ist.
Spätestens in diesem Moment war klar: Eine Zusammenarbeit mit UbE war nie ernsthaft gewollt. Mit dem Anwaltsgutachten hatte man eine bequeme Möglichkeit gefunden, sich der einzig kritischen „Kontrollinstanz“ zu entledigen.
Dass aber gerade die Causa „Eishalle“ dringendst einer engmaschigen Kontrolle bedarf, ist angesichts der massiven Fehlentwicklungen der letzten Monate nicht mehr zu bestreiten. Zur Erinnerung: Am 26.05. jährt sich der Bürgerentscheid das erste Mal! Was ist seitdem eigentlich passiert? Welche Fortschritte wurden erzielt? Welche Sanierungsmaßnahmen sind bereits durchgeführt, welche zumindest konkret geplant?
Die Antwort ist ebenso ernüchternd, wie erschreckend. Nichts ist passiert.
Zugegeben: Es wurden einige Gutachter- und Beraterleistungen vergeben. Mehr aber auch nicht. 365 Tage sind ins Land gegangen und in der Eishalle es ist nicht einmal eine einzige Schraube nachgezogen worden.
In dieser Situation, in der die städtische Verschleppungs- und Hinhaltetaktik jeden auch nur halbwegs aufmerksamen Beobachter förmlich aufdrängen muss, stellt sich Herr Bürgermeister Kolter in der Ratssitzung hin und erklärt wörtlich, er wolle „generell nicht auf die Vorwürfe eingehen“.
Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Der Bürgermeister will sich nicht dazu äußern, warum die Verwaltung, deren Chef er ja bekanntlich ist, es nicht zu Wege bringen kann oder will, die Eishalle in einen transparenten und zügigen Verfahren zu sanieren und damit den basisdemokratisch geäußerten Bürgerwillen (Bürgerentscheid) umzusetzen! Ein ungeheuerlicher Vorgang!
Absolut unverständlich ist, dass weite Teile des Rates diese Haltung des Bürgermeisters klaglos akzeptieren. Nun gut, dass vom Rat in dieser Hinsicht nicht sonderlich viel zu erwarten sein würde, war vermutlich von vornherein klar. Abgesehen natürlich von salbungsvollen Worten betreffend die Wichtigkeit der Umsetzung des Bürgerentscheids und das hohe Gut der direkten Demokratie.
Worte sind billig. Die Ratsleute sind auf Spur und winken lapidar durch, was Bürgermeister Kolter ihnen vorlegt.
Kritische Nachfragen? Fehlanzeige. Stattdessen verkünden SPD und CDU in der Ratssitzung unisono, dass eine „Verteuerung und Verschleppung“ nicht erkennbar sei.
Man muss schon schlimm an Realitätsflucht leiden, um sich so zu äußern, wenn doch bekannt ist, dass in dem einen Jahr, das seit dem Bürgerentscheid vergangen ist, keine wesentlichen Schritte zur Sanierung oder Instandsetzung erfolgt sind. Und dies trotz der Zusage von Herrn Kolter, wonach die Umsetzung des Bürgerentscheids ausdrücklich „höchste Priorität“ genießt.
Man möchte sich nicht vorstellen, welchen Zeithorizont man in Unna für Projekte veranschlagen muss, die diese „höchste Priorität“ nicht genießen. Oder war das am Ende gar nicht ernst gemeint?
…
Von den Ratsleuten hatten wir uns erhofft, dass sie die Vorlage der Verwaltung dezidiert hinterfragen. Tatsächlich reichte es leider wieder einmal nur für einige süffisante Seitenhiebe in Richtung UbE und das übliche inhaltslose Possenspiel, wie es die Unnaer Bürgerinnen und Bürger seit Jahren mit ansehen müssen.
Da präsentiert Herr Toschläger alternative Fakten und Herr König (SPD) gibt im Rat den Geschichtenonkel. Wozu braucht es eigentlich einen politischen Debattenraum, wenn es keine Meinungsvielfalt und keine Diskussion gibt? Mitdenken und mitgestalten wäre angesagt gewesen.
Stattdessen erleben wir einmal mehr eine weitgehend homogene Masse an Abnickern ohne Mut und Gestaltungswillen, die angesichts der vermeintlichen Komplexität der Sache angeblich nicht anders können, als die Vorlage pflichtschuldig durchzuwinken.
„Wir können es halt nicht beurteilen und müssen deshalb dem Vorschlag der Verwaltung folgen.“
So lautet sinngemäß das gängige Narrativ, dass zur Entschuldigung vorgebracht wird. So leicht sollten wir unsere gewählten Vertreter aber nicht aus ihrer Verantwortung entlassen! Die Ratsleute hatten genug Gelegenheit, sich mit der Problematik kritisch auseinanderzusetzen. Diese haben sie – von einigen fraktionslosen Ratsmitgliedern, der FLU und den Vertretern der Linken abgesehen – ungenutzt verstreichen lassen.
Bemerkenswert ist einmal mehr der Umstand, dass kein (!) Ratsmitglied der Fraktionen von SPD und CDU sich persönlich bei uns zurückgemeldet hat, geschweige denn die Inhalte mit uns diskutiert oder hinterfragt hätte. Man muss sich eher schon fragen, ob die persönlich adressierten Briefe überhaupt gelesen wurden.
Herr Fröhlich nannte die Briefe „nicht schön“ (was auch immer dies bedeutet) und zitierte dann auch noch inhaltlich falsch. Insbesondere der zweite Brief war eine versöhnliche Brücke, um wieder an den Verhandlungstisch kommen zu können und einer preisbewussten und bürgernahen Lösung eine Chance zu geben!
Die Eishalle bei der öffentlichen Besichtigung am 16. Juli 2018. (Archivbild Rundblick)
Ein anonymes Großprojekt für 8 Mio. Euro – das wohl zum Scheitern verurteilt wäre – oder eine „schlanke Lösung“ durch örtliche Akteure für 3 Millionen?
Unnas Eishallenretter sehen ihr Projekt am Scheideweg. Sie schlagen der Politik vor der Ratssitzung am Donnerstag (14. 5.) vor, die Eissporthalle unsaniert an den Königsborner Eishockeyclub zu übertragen. Stadt bzw. WBU wären damit aus dem Wiederbetrieb der Halle raus. Das einzige, was die Stadt künftig tun soll: Eiszeiten für Schulen und Kitas anmieten.
In einem offenen Brief an die Ratsmitglieder (dem zweiten in drei Wochen) stellte die Bürgerinitiative „Unna.braucht.Eis“ die politischen Akteure gestern Abend (9. 5.) vor die Entscheidung.
„Sehr geehrte Ratsfrau, sehr geehrter Ratsherr,
am 20.04.2020 haben wir uns mit einem offenen Brief an Sie gewendet und Sie über den Umstand informiert, dass wir keinen Raum (mehr) für eine konstruktive Zusammenarbeit mit der derzeitigen Verwaltungsspitze der Stadt Unna sehen.
Hintergrund unserer Entscheidung, die Zusammenarbeit bis auf Weiteres aufzukündigen, war insbesondere der Umstand, dass wir zur Kenntnis nehmen mussten, dass wir seitens der Verwaltungsspitze nicht als Partner auf Augenhöhe angesehen werden und dass man sich dort auch nicht an Verabredungen und Zusagen gebunden fühlt.
Nur exemplarisch sei insofern auf den Umstand hingewiesen, dass die Kartierung der Risse in der hölzernen Deckenkonstruktion – eine zwingend notwendige Vorarbeit zur späteren Sanierung des Daches – bis heute nicht beauftragt worden ist, obgleich verbindlich zugesagt worden war, dass dies im 4. Quartal 2019 geschehen würde. Die hierfür seitens des Rates im September 2019 (!) bewilligten Haushaltsmittel sind bis dato nicht zweckentsprechend verausgabt.
Mit unserer Entscheidung, auf dieser Grundlage nicht länger mit der Stadtspitze zusammenzuarbeiten, stießen wir in der Bürgerschaft auf breite Zustimmung, zumindest aber auf Verständnis.
Aus den Reihen der Ratsleute erreichte uns allerdings auchKritik. Wir wurden aufgefordert, an den Verhandlungstisch zurückzukehren und uns weiter in der Sache zu engagieren.
Dieser Forderung möchten wir uns nicht verschließen. Wir haben es immer gesagt und wir stehen weiter dazu: Einer Zusammenarbeit auf Augenhöhe, die zu einer technisch wie finanziell vernünftigen Lösung führt, stehen wir aufgeschlossen gegenüber.
Am 14.05.2020 steht die Eissporthalle einmal mehr auf der Tagesordnung einer Ratssitzung. Diesmal wird es um eine entscheidende Weichenstellung gehen, die erhebliche finanzielle Folgen nach sich ziehen wird:
Das zur Abstimmung stehende städtische Konzept sieht vor, dass in einem ersten Schritt ein Planer beauftragt wird, der ein Sanierungs-/Instandsetzungskonzept erarbeiten soll, dessen Realisierungskosten unter 8 Mio EUR liegen.
Es steht zu erwarten, dass alle Bieter/Wettbewerbsteilnehmer recht nahe an diese Gesamtkosten herangehen werden, da nach hiesigem Kenntnisstand das maßgebliche Wertungskriterium die „Qualität“ sein wird.
Unabhängig davon ist allgemein bekannt, dass öffentliche Bauvorhaben in der weit überwiegenden Anzahl der Fälle langwieriger und deutlich teurer sind, als solche, die privat initiiert und gesteuert werden.
Wir plädieren vor diesem Hintergrund dafür, auf die Sanierung der Halle durch die öffentliche Hand komplett zu verzichten und die Halle im aktuellen baulichen Zustand an den Königsborner Jugend Eishockeyclub e.V. (KJEC) zu übergeben.
Der KJEC könnte die Sanierung der Halle unter Inanspruchnahme eines Förderdarlehens der NRW.Bank auf eigene Kosten und ohne bauliche Vorgaben seitens der Stadt als Verpächterin bzw. Konzessionsgeberin durchführen.
Die einzige Vorgabe seitens der Stadt müsste – im Sinne der Umsetzung des Bürgerentscheids – lauten, dass in der Halle auch zukünftig öffentliche Laufzeiten im bisherigen Umfang angeboten werden müssen.
Zugleich würde sich die Stadt verpflichten, unmittelbar ab Nutzbarkeit der Halle von Montag bis Freitag in den Vormittagsstunden die Eisflächen für den Schul- und Kindergartensport zu marktüblichen Konditionen anzumieten.
Der KJEC hätte danach (natürlich nur im Rahmen der geltenden rechtlichen Bestimmungen) zunächst einmal freie Hand bei der baulichen und technischen Sanierung und bei der Ausgestaltung des zukünftigen Betriebs. Könnte dabei zumindest teilweise mit festen Einnahmen (Miete von Eiszeiten durch die Stadt) planen.
Eine solche Vorgehensweise wäre – wie eine juristische Prüfung bestätigt hat – ein vergabe- und beihilferechtlich gangbarer Weg, da die zu vergebende Leistung (konkret: Betrieb und Instandsetzung der städtischen Halle auf eigene Kosten des Betreibers) keine marktgängige Leistung darstellen würde und von daher eine direkte bzw. de-facto Vergabe an den KJEC wegen des offenkundigen Fehlens anderer Bieter möglich wäre.
Wir stehen am Scheideweg.
Will die Stadt Unna mit externen Beratern und Gutachtern ein anonymes Großprojekt mit einem Volumen von bis zu 8 Mio Euro auf den Weg bringen? Oder setzt sie auf eine schlanke Lösung, die durch Einbindung örtlicher (Sport-) Vereine und regionaler Handwerksbetriebe mit 3 Mio Euro auskommen würde?
Die Stadtverwaltung wolle mitnichten zeitnah den Bürgerwillen zum Eishallenerhalt umsetzen. Nein, kontern Unnas Eishallenretter scharf dem vorgelegten Sanierungsplan der Verwaltung: „Ziel … war es, jemanden zu finden, der aus vermeintlich objektiven Gründen davon abrät, eine schlanke und bürgernahme Lösung zu finden und der einen Freibrief für eine Verzögerung … bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag ausstellt.“
In einer weiteren Presseerklärung stellt UbE nun unmissverständlich den Standpunkt der BI klar.
„Auf entsprechende Kritik seitens UNNA.braucht.EIS verteidigte die Stadtspitze unlängst ihren Plan, insbesondere den Betrieb der Eissporthalle europaweit auszuschreiben. Sie stützte sich dabei im Wesentlichen auf eine von ihr in Auftrag gegebene anwaltliche Stellungnahme, die insbesondere vergabe- und beihilferechtliche Aspekte beleuchtet.
Nun kann man all jene gut verstehen, die weder Zeit noch Muße aufbringen, das doch sehr sperrig zu lesende und vor Pragraphen wimmelnde Werk im Detail zu durchdenken. Die gute Nachricht ist: Man muss die Stellungnahme nicht im Detail lesen, um zu erkennen, das es nicht darum ging, das Projekt voranzubringen.
Ziel der Beauftragung war es, jemanden zu finden, der aus vermeintlich objektiven Gründen davon abrät, eine schlanke und bürgernahme Lösung zu finden und der einen Freibrief für eine Verzögerung der Umsetzung des Bürgerenstcheids zum Erhalt der Eishalle bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag ausstellt.
Sie finden, das ist eine steile These? Nun, zunächst einmal ist darauf hinzuweisen, dass Anwälte keine Richter sind. Sie sind weder Neutralität noch Objektivität verpflichtet, sondern sie sind Interessenvertreter. Das heißt, sie verfolgen konsequent die Interessen ihrer Mandantschaft und legen rechtliche Rahmenbedinungen und Normen auch strikt in diesem Sinne aus. Die Frage muss also lauten: Was sind die Interessen im vorliegenden Falle? Wie so oft genügt ein Blick auf die Fragestellung, um zu entlarven, warum die Antwort so ausfällt, wie sie nun einmal ausgefallen ist.
Als wir erfuhren, dass die Stadt eine Anwaltskanzlei mit der Bewertung der rechtlichen Rahmenbedingungen betraut worden ist, gingen wir davon aus, die Fragestellung sei gewesen, wie die Stadt Unna, der KJEC und UbE das vorgeschlagene Realisierungskonzept gemeinsam umsetzen können. Schön hätten wir es gefunden, wenn zudem die Adjektive „kostengünstig“, „zügig“ und „unbürokratisch“ Eingang in die Fragestellung gefunden hätten.
Nachdem wir allerdings die Stellungnahme zu Gesicht bekommen hatten, war sofort klar, dass die Fragestellung vollkommen anders gelautet haben musste. Auf mehrmalige Nachfrage hin wurde uns schlussendlich die Fragestellung zugänglich gemacht, die nachfolgend wörtlich zitiert wird:
„Die Kreisstadt Unna beabsichtigte die Eissporthalle Unna zu schließen. Durch einen Bürgerentscheid sind wir nun verpflichtet, die Eissporthalle wieder zu öffnen. Hierzu sind umfangreiche Sanierungsmaßnahmen sowie ein neuer Betreiber erforderlich. Die Eissporthalle steht zur Zeit im Eigentum der 100%-Tochter der Stadt, der Wirtschaftsbetriebe Unna (WBU).
Der Verein „Unna braucht Eis“ (UbE), der das Bürgerbegehren bzw. den Bürgerentscheid betrieben hat, hat gemeinsam mit dem Eishockeyverein (KJEC) über eine neu zu gründende (g)GmbH das Interesse daran, die Sanierung und den Betrieb der Eissporthalle durchzuführen. Allerdings sehen Ihre Planungen vor, dass nicht durch den Betrieb erwirtschaftete Kosten wiederum durch die Stadt übernommen werden sollen.
Wir benötigen eine juristische Beratung ob und welche vergaberechtlichen Vorschriften einzuhalten sind sowie ggf. eine Begleitung der Vergabe.“
In der Vergangenheit hat Herr Bürgermeister Kolter in zahllosen Gesprächen stets betont, dass er die Zusammenarbeit mit UbE und die Umsetzung unseres Konzepts will. Ein entsprechend klares Bekenntnis bleibt die Stadtspitze bei der Beauftragung der Kanzlei aber schuldig.
Wortwahl und Tendenz der Fragestellung sprechen unseres Erachtens eine ganz andere und eindeutige Sprache. Da ist von „wir sind verpflichtet“ anstatt von „wir wollen“ die Rede. Vermeintliche „Probleme“ wie das voraussichtliche Investitionsvolumen bzw. etwaige Zuschüsse werden in den Raum gestellt, ohne dies mit der Erwartung zu verknüpfen, dass dass die Kanzlei für eventuelle rechtliche Fallstricke Lösungen anbietet. Zu guter Letzt wird der Kanzlei der Auftrag zur anwaltlichen Begleitung des europaweiten Vergabeverfahrens als Eventualposition in Aussicht gestellt, wenn sie zu dem Schluss kommt, dass eine Ausschreibungspflicht besteht.
Da muss man sich über das Ergebnis der Prüfung wahrlich nicht wundern.
Wir waren versucht, unsererseits ebenfalls Anwälte zu konsultieren, um eine zweite Meinung einzuholen, haben uns jedoch letztlich dagegen endschieden. Dies insbesondere vor folgendem Hintergrund: Ein Mitgleid von UbE (selbst Jurist) hakte ausdrücklich nach, ob die Stadtspitze bereit sei, im Interesse der Sache von der rechtlichen Einschätzung der von ihr beauftragten Kanzlei abzuweichen, wenn UbE eine fachanwaltliche Stellungnahme von einer anderen renommierten Kanzlei vorlegen würde, die zu einem abweichenden Ergebnis kommt. Hierzu stellte Herr Bürgermeister Kolter unmissverständlich klar, dass man auch dann keinen Anlass sehen würde, von der Einschätzung der eigenen Anwälte abzuweichen.
Der langen Rede kurzer Sinn: Man will halt nicht.
Abschließend noch ein Hinweis zu den angeblichen intensiven Gesprächen, die seitens der Stadtspitze mit dem Eishockeyverband NRW geführt worden sind: Auch dieser Gedanke ist beileibe nicht neu. UbE hat bereits vor dem eigentlichen Bürgerentscheid einen Kontakt zwischen dem Vorsitzenden des Verbandes, Herrn Rainer Maedge, und der Stadt hergestellt. Es gab ein einmaliges kurzes Treffen und dann geschah wiederum über Monate nichts weiter. Auf Wunsch von UbE wurden sogar Verteter der Stadt Unna im November 2019 zum „Eishallen-Symposium“ des EHV auf die FSB Messe in Köln eingeladen. Allein, es erschien dort niemand von Seiten der Stadt.Den Bürgerinnen und Bürgern von Unna die Kontaktaufnahme mit dem EHV heute als „großen Wurf“ unterschieben zu wollen und dabei zu verschweigen, dass auch dieses Thema seit vielen Monaten vor sich hin dümpelt, ist schäbige Augenwischerei.“
PM: Unna.braucht.Eis
UPDATE 27. 4. – der Verein „Wir für Unna“ mahnt in einer abendlichen Pressemeldung: „In Zeiten einer Pandemie sollten Politiker mit Augenmaß agieren und nicht noch mehr Porzellan zerschlagen durch politische Profilierung. Eine Mediation, wie von der FLU gefordert, scheint hier ein Gebot der Stunde zu sein. Dies sollte jedoch nicht im Amt des Bürgermeisters verbleiben; Unna hat ja bereits bewiesen, wie man einen Eisgipfel ins Leben ruft. Dennoch sollte man einfach mal über alle persönlichen Befindlichkeiten zurück zu den Fakten kehren: 1. Die Bürger haben sich für einen Erhalt der Eishalle ausgesprochen, 2. die Stadt ist seit dem Bürgerentscheid bemüht, diesen umzusetzen. Eine Road- Map wurde versäumt zu erstellen. Ständig kommen neue Aussagen, welche Rahmenbedingungen wir haben. 3. Unna braucht Eis hat mehrfach darauf hingewiesen, wie dringend eine zeitnahe Umsetzung ist. 4. Fördermöglichkeiten von Land und Bund sind bereits ausgelaufen.“ Man solle nun unverzüglich verschiedene Modelle für den Betrieb entwickeln, und die Poltik müsse der Verwaltung entsprechende Zeitvorgaben machen.
Die Stellungnahme der SPD kritisiert WfU als „Phrasen, die immer benutzt werden, wenn das Rathaus in die Kritik gerät und man versucht, die eigenen politischen Freunde zu schützen. Versäumt wird dabei, dem Lippenbekenntnis für eine schnelle Umsetzung des Projektes auch Taten folgen zu lassen.“
Der Bürgerentscheid für den Erhalt der Unnaer Eishalle jährt sich am 26. Mai zum ersten Mal – und immer noch ist nichts Greifbares passiert. Deshalb fordert die Bürgerinitiative „Unna.braucht.Eis“ jetzt, den Knoten endlich durchzuschlagen:
Der Eishockeyclub KJEC soll die Halle schnellstmöglich von den Wirtschaftsbetrieben Unna (WBU) pachten. „Die Eigentumsrechte für die Halle sehen wir zwingend bei der WBU“, unterstreichen UbE und der KJEC in einer Stellungnahme vom Dienstagabend (7. 4.). „Wir sprechen uns ausdrücklich gegen eine Übertragung an die Stadt aus.“
Der KJEC hat der WBU am gestrigen Montag einen Pachtvertragsentwurf mit der Bitte um Verhandlungsaufnahme zukommen lassen. „Der Vertrag fußt auf einem Muster des Landessportbundes und der kommunalen Spitzenverbände, das speziell für Fallgestaltungen dieser Art entworfen worden ist“, erklären die Aktiven von UbE. „Einer zügigen Einigung sollte daher nichts im Wege stehen.“
Der KJEC habe nicht nur durch eigene Mitglieder, sondern auch über externe Unterstützungsangebote eine Vielzahl von Möglichkeiten, um erste Maßnahmen zum Erhalt und zur Sanierung der Halle durchzuführen.
„Dass der UbE/KJEC die nötige Power aufbringen wird, hat nicht zuletzt der großartige Arbeitseinsatz im Februar dieses Jahrs gezeigt“, unterstreicht die Bürgerinitiative. „Hierzu benötigt der KJEC allerdings Rechtssicherheit und eindeutig geklärte Besitzverhältnisse. Es können, zum Beispiel, nur Spendenquittungen für Sachspenden unterstützender Unternehmen in Zusammenhang mit Arbeiten an der Eissporthalle ausgestellt werden, wenn der KJEC Pächter des Gebäudes ist.“
Die Eishallenretter hatten in den vergangenen Monaten mehrfach kritisiert, dass die Fortschritte bei der Sanierung der Eishalle ins Stocken geraten seien. „Maßgebliche Gründe hierfür sind immer neue Begutachtungen und Prüfungen seitens der Stadtverwaltung“, wiederholt UbE seinen Vorwurf an die Stadt, den Bürgermeister Kolter zurückgewiesen hatte.
Der erfolgreiche Bürgerentscheid, erinnert die Initiative, jähre sich in wenigen Wochen zum ersten Mal. „UbE und KJEC sehen es als notwendig an, nun erste konkrete Schritte zu gehen. Es ist den Bürgen nicht mehr zu erklären, warum sich offensichtlich nichts in dieser Angelegenheit bewegt.“
ENTWURF EINES PACHTVERTRAGS / Quelle: UbE
Zwischen
der Wirtschaftsbetriebe der WBU Unna GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer – im Folgenden „WBU“ genannt –
dem KJEC Königsborner Jugend Eishockeyclub (KJEC), vertreten durch den Vorstand
– im Folgenden „KJEC“ genannt und
der Kreisstadt Unna, vertreten durch den Bürgermeister – im Folgenden „Stadt“ genannt –
wird folgender
NUTZUNGSVERTRAG
geschlossen:
§ 1 Nutzungsobjekt
1.1 Die WBU ist Eigentümerin der im Folgenden näher beschriebenen Sportanlagen und stellt diese dem KJEC zur eigenverantwortlichen Nutzung zur Verfügung. Die Lage ist im beiliegenden Lageplan (Anlage 1), welcher Bestandteil dieses Vertrages ist, farbig gekennzeichnet. Bei der Sportanlage handelt es sich um eine Eissporthalle mit Parkplatz und Außenanlagen.
Die Sportanlage umfasst [nähere Beschreibung der wesentlichen Betriebsräume]. Wegen der Details wird auf die anliegenden Grundrisse (Anlage 2) verwiesen. Die WBU stellt dem KJEC ferner eine Grundausstattung an Geräten und Maschinen gemäß Anlage 3 zur Verfügung.
1.2 Die zu übernehmende Sportanlage befindet sich lt. dem beiliegenden Übernahmeprotokoll (Anlage 4) in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Die aus Sicht der Vertragsparteien relevanten Mängel sind in Anlage 5 aufgeführt.
§ 2 Nutzungsumpfang
2.1 Die WBU überträgt dem KJEC im Rahmen dieser Vertrages das Hausrecht.
2.2 Der KJEC verpflichtet sich, die Sportanlage einschließlich der aufstehenden Gebäude und der Nebeneinrichtungen nur für sportliche bzw. unmittelbar damit verbundene Zwecke zu nutzen und fachgerecht zu pflegen. Ein mit der WBU abgestimmter Pflegeplan ist als Anlage 6 beigefügt.
2.3 Der KJEC verpflichtet sich, den Kindergärten und Schulen (Schulnutzung) und auch anderen Sportvereinen und sonstigen Nutzern die Nutzung der Sporteinrichtung zu ermöglichen (Fremdnutzung). Das seitens der Stadt für die Schulnutzung entrichtende pauschale Entgelt ist in § 11 Absatz 2 geregelt. Zeit und Umfang der Schulnutzung wird in einem von den Vertragsparteien gemeinsam zu erstellenden Belegungsplan konkretisiert, wobei sich selbige auf montags bis freitags von 08:00 bis 12:00 beschränken sollen. Sollte sich durch eine spätere Ausweitung der Schulnutzung eine Nutzungseinschränkung für den KJEC ergeben, so findet § 10 Abs. 7 Anwendung.
2.4 Der KJEC ist berechtigt, für die Fremdnutzung etwa durch Vereine und sonstige Nutzer einen entsprechendes Entgelt von diesen zu verlangen.
§ 3 Pflichten und Aufgaben
3.1 Der KJEC übernimmt im Rahmen der Bewirtschaftung der Sportanlage in eigener Zuständigkeit folgende Aufgaben:
3.1.1 Überwachung der gesamten Sportanlage mit Gebäuden und Nebeneinrichtungen. Soweit durch bestehende Schäden Gefährdungen der Benutzer erkennbar sind, muss der KJEC eine Nutzung untersagen, dies gilt insbesondere bei Gefahr im Verzuge. Eine unverzügliche fernmündliche und schriftliche Meldung an die WBU ist in diesen Fällen erforderlich.
3.1.2: Der KJEC übernimmt die Überwachung des Energieverbrauchs, insbesondere des Stromverbrauchs und der Heizung durch regelmäßige Kontrollen. In diesem Rahmen ist auch die ordnungsgemäße Funktionstüchtigkeit der technischen Einrichtungen (z. B. Flutlicht- und Lautsprecheranlagen) regelmäßig zu prüfen.
3.1.3: Der KJEC übernimmt die Reinigung und die Pflege aller Geräte, Außenanlagen und Nebeneinrichtungen einschl. der Umzäunung, der Tribünen etc. Ebenso überprüft und sichert er die ordnungsgemäße Funktion der Sportgeräte und des Zubehörs.
3.1.4 Der KJEC trägt dafür Sorge, dass die Nutzung der Einrichtungen durch die zugelassenen Nutzer entsprechend der bestehenden Benutzungs- und Hausordnung sowie unter Beachtung evtl. bestehender gesetzlicher Bestimmungen erfolgt.
3.1.5 Der KJEC verpflichtet sich, in der genutzten Sportanlage ein Benutzungsbuch auszulegen und dafür Sorge zu tragen, dass sich die Nutzer unter Angabe der Nutzungszeiträume und der Teilnehmerzahlen in dieses Benutzungsbuch eintragen. Festgestellte Mängel sind ebenfalls zu vermerken.
3.1.6 Die Benutzung der Sportanlage während des Übungsbetriebes ist nur unter Anwesenheit einer Aufsichtsperson, die eine entsprechende Qualifikation besitzt, erlaubt. Werden mehrere Teilbereiche der Sportanlage gleichzeitig genutzt, ist sicherzustellen, dass für alle Bereiche eine Aufsichtsperson vorhanden ist.
§ 4 Bauliche Unterhaltung
4.1 Über die Regelung in § 3 hinaus hat der KJEC das Nutzungsobjekt im vertragsgemäßen Zustand zu erhalten und die erforderlichen Dach- und Fachreparaturen auszuführen.
4.2 Zu den Dach- und Fachreparaturen gehören alle Substanz erhaltenen Bauleistungen wie z. B. Dacharbeiten, Fenstererneuerung, Fassadenarbeiten und Heizungs-, Klimatechnik-, Eisaufbereitungs und Sanitärinstallationen nach dem jeweiligen Stand der Technik. Die diesbezügliche Haftung und Kontrolle gemäß § 836 BGB obliegt unter Ausschluss der gesetzlichen Regelung gemäß § 837 und § 838 BGB nach § 7 Abs. 3 dieses Vertrages der WBU.
4.3 Größere Schäden an oder in dem Nutzungsobjekt sind der WBU sofort zu melden; dies gilt insbesondere für Schäden an Rohrleitungen und Dächern. Reparaturen größeren Umfangs erfolgen grundsätzlich im Benehmen mit der WBU.
4.4 Die Errichtung, Veränderung oder Beseitigung intakter baulicher und sonstiger Anlagen durch den KJEC, bedarf der vorherigen textlichen Zustimmung durch die WBU. Etwaige erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen (z. B. Baugenehmigungen) sind vom KJEC zu beantragen und werden durch diese Zustimmung nicht ersetzt.
4.5 Falls der KJEC in mehreren Bauabschnitten bauen will, muss er der WBU schon vor Beginn des ersten Bauabschnittes die Gesamtplanung vorlegen und für die Gesamtplanung einschließlich der Bauphasenplanung ihre Einwilligung einholen.
4.6 Vom KJEC neu geschaffene bauliche oder sonstige Anlagen gehen gemäß § 94 BGB als wesentlicher Bestandteil des Grundstückes nach Fertigstellung in das Eigentum der WBU über. Ergänzt oder erneuert der KJEC bauliche oder sonstige Anlagen, die der WBU gehören, so erwirbt die WBU mit der Herstellung das Eigentum am Hinzugefügten.
§ 5 Kosten, Lasten, Abgaben
5.1 Der KJEC übernimmt die mit dem Betrieb der Sportanlage verbundenen Kosten; es sind dies Kosten für: 5.1.1 Strom-, Gas- und Wasserverbrauch 5.1.2 Abwasser 5.1.3 Reinigung 5.1.4 Heizung 5.1.5 Abfallentsorgung 5.1.6 Sportgerätewartung 5.1.7 Reparaturen und Wartung an den technischen und sonstigen Einrichtungen. 5.1.8 Reparaturen und Wartung der Sportanlagenpflegegeräte soweit diese ausschließlich für die übernommenen Sportanlagen zur Verfügung stehen. Die auftretenden Kosten, soweit sie einen Betrag von …………….Euro übersteigen, werden außerhalb der Regelung gemäß § 11 Abs. 2 einschließlich der anfallenden Umsatzsteuer durch die WBU erstattet.
5.1.9: Die Kosten für die Pflege und die bauliche Unterhaltung sowie für Reparaturen und Erneuerungen, die durch den Gebrauch oder Verschleiß einer Sache erforderlich werden.
5.2 Kostenerstattungen und Aufwandsentschädigungen für die vertragsgemäßen Leistungen des KJEC werden in § 11 „Förderung und Kostenübernahme“ geregelt.
§ 6 Werbung
6.1 Die WBU gestattet dem KJEC, innerhalb der überlassenen Anlagen nach Absprache stationäre und transportable Werbeflächen zu haben. Baurechtliche Vorschriften sind zu beachten. Etwaig erforderliche Genehmigungen sind vom KJEC vorab einzuholen.
§ 7 Gewährleistung, Verkehrssicherung, Haftung
7.1 Der KJEC übernimmt die Verkehrssicherungspflicht auf dem überlassenen Grundstück. Ihm obliegen in diesem Zusammenhang die Pflichten der Grundstückseigentümerin z.B. für Wegereinigung und Winterdienst auf der Vertragsfläche. Die entsprechenden Verpflichtungen und die Haftung für die angrenzenden öffentlichen Wege (hierzu zählen auch die unmittelbar zum Objekt gehörenden Zuwegungen und Fluchtwege sowie Parkplätze) übernimmt die WBU. Die Details ergeben sich aus dem anliegenden Lageplan (Anlage 7).
7.2 Die Benutzung der Sportanlage, der dazugehörigen Anlagen und Geräte geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr. Vor jeder Benutzung ist die Sportanlage, die dazugehörigen Anlagen und die Geräte auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit für den vorgesehenen Verwendungszweck zu prüfen. Die jeweils verantwortliche Person hat sicherzustellen, dass schadhafte Anlagen und Geräte nicht benutzt werden.
7.3 Der KJEC ist verpflichtet, Gefahren für die Sicherheit und Ordnung entgegenzuwirken. Er haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden, die der WBU an den überlassenen Einrichtungen, Geräten und Zugangswegen durch die Nutzung im Rahmen dieses Vertrages entstehen, es sei denn, er weist nach, dass die Schäden außerhalb der vertragsgerechten Nutzung verursacht worden sind und der KJEC bzw. seine Mitglieder oder sonstige Nutzungsberechtigte den Schadensfall nicht herbeigeführt haben. Schäden, die auf normalem Verschleiß beruhen, fallen nicht unter diese Regelung. Unberührt bleibt auch die Haftung der WBU als Grundstückseigentümerin für den sicheren Bauzustand von Gebäuden gemäß § 836 BGB, unter Ausschluss der Haftung des KJECs nach § 837 und § 838 BGB.
7.4 Der KJEC ist verpflichtet, die WBU unverzüglich von erkennbaren Mängeln an Grundstück und Gebäuden zu unterrichten, die zu einer Haftung der WBU als Grundstückseigentümerin gemäß § 836 BGB führen können. Soweit sofortige Maßnahmen erforderlich sind, um jede Gefahr für Personen und Sachen zu vermeiden, veranlasst der KJEC diese sofortigen Maßnahmen selbst. Dem KJEC wird bei Vertragsabschluss eine Liste bestimmter Fachfirmen ausgehändigt. Die WBU ersetzt dem KJEC alle Kosten, die ihm bei der Durchführung der sofort erforderlichen Maßnahmen entstehen.
7.5 Der KJEC stellt die WBU von etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen seiner Mitglieder, Bediensteten und Beauftragten, der Besucher seiner Veranstaltungen und sonstiger Dritter für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der überlassenen Sportanlage, der dazugehörigen Anlagen und Geräte sowie der Zugänge zu den Räumen und internen Anlagen stehen. Diese Regelung entfällt, wenn der Schaden ausschließlich durch einen verkehrsunsicheren Bauzustand der Gebäude oder ausschließlich durch die WBU oder ihrer Bediensteten verursacht worden ist.
§ 8 Versicherungen
8.1 Der KJEC hat auf seine Kosten eine ausreichende Haftpflichtversicherung zu unterhalten, die die in § 7 genannten Haftpflichtfälle einschließlich der Freistellungsverpflichtung abdeckt. Soweit der vom Landessportbund NRW für seine Mitglieder abgeschlossene Versicherungsvertrag diese Voraussetzung nicht erfüllt, ist der Abschluss eines zusätzlichen Versicherungsvertrages erforderlich.
8.2 Die WBU versichert das Nutzungsobjekt einschließlich Inventar gegen Feuer-, Sturm- und Leitungswasserschäden sowie gegen Einbruch, Diebstahl, Glasbruch und Gebäudehaftpflicht.
§ 9 Duldungspflichten des Nutzers
9.1 Die WBU ist berechtigt, das Nutzungsobjekt jederzeit betreten und besichtigen zu lassen. Ihre Beauftragten sollen sich vorher beim KJEC anmelden.
9.2 Stadt und WBU haben das Recht, nach Ankündigung mit einer Frist von……..Monaten, ggf. Kanal-, Gas-, Wasser- und Kabelleitungen u. ä. auf der Nutzungsfläche zu verlegen und zu betreiben sowie sonstige erforderliche bauliche Maßnahmen an der vorhandenen Bausubstanz durchzuführen. Hierdurch verursachte kurzfristige Behinderungen hat der KJEC zu dulden. Bei längerfristigem Nutzungsausfall ist dem KJEC eine Ausweichsportstätte zur Verfügung zu stellen. Ferner zahlt die WBU dem KJEC eine Entschädigung, sofern ihm durch den Nutzungsausfall aufgrund vertraglicher Verpflichtungen finanzielle Nachteile entstehen.
§ 10 Vertragslaufzeit und Kündigung
10.1 Der Vertrag beginnt am ……… und ist erstmals mit einer Frist von ……..Monaten zum Jahresende zu kündigen. Danach ist die Kündigung jährlich mit einer Frist von ……….Monaten zum Jahresende möglich.
10.2 Der KJEC kann den Vertrag zum Ende des laufenden Jahres mit einer Frist von ……….. Monaten kündigen, wenn unvorhergesehene Umstände eintreten, nach denen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für den KJEC unzumutbar wird (z. B. bei extrem rückläufigem Mitgliederbestand).
10.3 Der KJEC kann ferner nach vorheriger, schriftlicher Mahnung oder Fristsetzung zur Leistung fristlos den Vertrag kündigen, wenn die WBU ihren Verpflichtungen gemäß § 11 hinsichtlich einer teilweisen oder gesamten Kostenerstattung nicht oder nicht mehr nachkommt.
10.4 Die WBU kann das Vertragsverhältnis vorzeitig fristlos kündigen, 1. nach den gesetzlichen Bestimmungen gem. der §§ 543, 314 BGB 2. wenn der KJEC den sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen trotz schriftlicher Abmahnung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachkommt, 3. wenn der KJEC sich auflöst, oder über ihn ein Insolvenzverfahren eröffnet wird..
10.5 Erfolgt eine Teilkündigung oder sollte eine Änderung des Belegungsplanes aufgrund eines erhöhten Bedarfs durch Schulen erforderlich werden, so hat der KJEC, unabhängig von der Regelung zur Kostenerstattung gemäß § 11, Anspruch auf eine angemessene finanzielle Vergütung im Verhältnis zum tatsächlich entstandenen Nutzungsausfall.
§ 11 Nutzungsentschädigung, Entgelte und Kostengleitklausel
11.1 Eine Nutzungsentschädigung wird seitens der WBU nicht erhoben.
11.2 Die WBU kehrt den in ihrem Wirtschaftsplan jährlich zu berücksichtigenden Unterhaltungsaufwand für die Eissporthalle i.H.v. 100.000 Euro an den KJEC aus. Dieser Betrag wird inkl. der entsprechenden Zinsen durch den KJEC dergestalt angelegt, dass eine Verwendung lediglich mit textlicher Zustimmung der WBU und ausschließlich zum Zwecke der baulichen Erweiterung, Ertüchtigung oder Instandsetzung der Eissporthalle erfolgen kann.
11.3 Für die Möglichkeit der Nutzung der Eissporthalle durch Kindergärten sowie im Rahmen des Schulsports entrichtet die Stadt dem KJEC ein pauschales jährliches Entgelt in Höhe von 200.000 €. Diese Zahlung erfolgt ausschließlich zu dem genannten Zweck. Die Stadt Unna tritt diesem Vertrag ausdrücklich nur wegen der Verpflichtung aus § 11 Abs. 3 dieses Vertrages bei.
11.4 Zur Deckung der laufenden Kosten sind diese Entgelte jeweils anteilig im Voraus zum 1. eines Monats (Valutierung) auf ein vom KJEC benanntes Konto zu zahlen.
11.5 Das in Absatz 2 erwähnte Entgelt in Höhe von ……….. Euro bleibt bis zum …………. unverändert.
11.6 Ändert sich der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte (Basis = 100) gegenüber dem Indexstand bei Vertragsbeginn oder bei der letzten Mietpreisanpassung um mehr als 10 Punkte nach oben oder unten, ändert sich auch die Miete in entsprechendem Verhältnis mit Wirkung ab dem auf die Änderung folgenden Monat, ohne dass es hierzu besonderer Erklärungen auch nur einer Vertragspartei oder sonst einer Vertragsabänderung bedarf. Der prozentuale Umfang der Mietanpassung ist nach der Formel
Indexstand neu
× 100 – 100 = Mietänderung in Prozentwert
Indexstand alt
umzurechnen.
An die Stelle des bezeichneten Lebenshaltungskostenindex tritt die ihm am Nächsten kommende Erhebung, falls der Index in seiner bisherigen Form nicht fortgeführt werden sollte.
Bei Vorliegen einer fälschlich für genehmigungsfrei gehaltenen Klausel oder bei nachträglichem Auftreten von Hindernisse für die weitere Anwendung der Wertsicherungsklausel kann der Vermieter vom Mieter die Zustimmung zu einer Regelung verlangen, die als möglichst genehmigungsfreie Regelung den durch diesen Vertrag festgelegten Bestimmungen am Nächsten kommt.
§ 12 Beendigung des Vertragsverhältnisses
12.1 Die Sportanlage wird, sofern nachträglich nichts anderes vereinbart wurde, (z. B. einvernehmliche Erweiterung der Anlage) bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses in dem Zustand zurückgegeben, in dem sie sich zu Vertragsbeginn befunden hat (auf das Protokoll – siehe § 1 Abs. 2 wird Bezug genommen). Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch wird hiervon nicht berührt.
12.2 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der KJEC auf Verlangen der WBU verpflichtet, Einrichtungen, Einbauten und sonstige bauliche Anlagen, die vom KJEC abweichend zu § 4 Abs. 3 eingebaut wurden, innerhalb der zumutbaren Frist auf dessen Kosten zu entfernen und den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen.
12.3 Die WBU ist berechtigt, Einrichtungen und bauliche Anlagen auf Kosten des KJECs beseitigen zu lassen, wenn der KJEC seinen Verpflichtungen gemäß § 12 Abs. 2 innerhalb der gestellten Frist nicht nachkommt.
12.4 Verlangt die WBU nach Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht binnen eines Vierteljahres die Beseitigung von eingebauten Anlagen gemäß Absatz 2, so hat der KJEC einen Anspruch auf finanziellen Ausgleich gemäß § 951 BGB.
12.5 Für die vom KJEC während der Vertragslaufzeit getroffenen und von der WBU genehmigten baulichen Investitionen erhält der KJEC bei Beendigung des Vertrags eine angemessene Entschädigung, wenn er den Kündigungsgrund nicht zu vertreten hat.
12.6 Im Falle einer Kündigung gemäß § 10 Abs. 5 verpflichtet sich die WBU, dem KJEC eine gleichwertige Sportstätte zur Verfügung zu stellen.
§ 13 Schlussbestimmungen
13.1 Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Eine konkludente oder nicht schriftliche Abänderung des Vertrags wird ausgeschlossen. Sie ist unwirksam.
13.2 Sollte eine der hier getroffenen Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, bleiben hiervon die übrigen getroffenen Vereinbarungen in ihrer Wirksamkeit unberührt. Sollte eine vertragliche Vereinbarung wegfallen, wird sie im Wege ergänzender Vertragsauslegung durch eine solche ersetzt, die ihr vom Sinn und wirtschaftlichem Erfolg am nächsten kommt.
13.3 Dieser Vertrag wird in 3 Ausfertigungen erstellt. Jede Partei erhält eine Ausfertigung.
In den letzten Tagen haben wir aus der örtlichen Presse entnommen, dass die Planungsleistungen im Zusammenhang mit Sanierung und Betrieb der Eissporthalle erheblich ausgeweitet wurden. Dies führt zu weiteren Verzögerungen und zu immer weiter steigenden Kosten.
Dem Vernehmen nach sind nun in Summe über 300.000 Euro für Planungen, Berater und Gutachter vorgebunden, bzw. in Teilen bereits ausgegeben.
Wir von UNNA.braucht.EIS (UbE) möchten uns hiervon klar distanzieren. Unser Konzept hat einen anderen Weg der Sanierung aufgezeigt: bürgernah und kostengünstig!
Die Verantwortlichen der Stadtverwaltung betonen in jedem unserer Gespräche, dass die Eissporthalle oberste Priorität und die Zusammenarbeit mit UbE in jedem Fall gewünscht ist. Alleinig das Handeln der Akteure macht es zunehmend schwerer, diesen Worten Glauben zu schenken.
Ein Beispiel: Bereits im September wurde uns – unmittelbar nach Bereitstellung der entsprechenden finanziellen Mittel durch den Rat der Stadt Unna – zugesagt, dass die notwendige Kartierung der Risse in der hölzernen Dachkonstruktion der Eishalle kurzfristig in Auftrag gegeben werden würde. Nun, fast ein halbes Jahr später, ist diese Auftragsvergabe noch immer nicht erfolgt. Dem Vernehmen nach insbesondere deswegen, weil dem ersten Beigeordneten zwischenzeitlich das Geld ausgegangen ist.
Gerade in der öffentlichen Wahrnehmung werden die Stimmen lauter, die von bewusster Verschleppung und/oder Verhinderung des Eishallenprojektes sprechen. Resignation und Politikverdrossenheit werden zunehmend spürbar. Viele fragen uns auch: „Warum tut ihr euch das überhaupt noch an?“ Die Antwort ist ganz einfach: Aufgeben ist keine Option.
Die Bürgerinnen und Bürger haben durch einen Bürgerentscheid basisdemokratisch entschieden, dass die Eisporthalle erhalten werden soll. Wir haben im Vorfeld des Bürgerentscheids unser Wort gegeben, dass wir die Sache bis zum Ende begleiten werden. Zu diesem Wort stehen wir ohne Wenn und Aber.
Wir werden deshalb die Gespräche mit der Stadtverwaltung weiter suchen und so unseren (zugegebenermaßen beschränkten) Einfluss auf das Handeln der Verantwortlichen weiter nutzen. In diesem Zuge werden wir auch weiterhin für möglichst unbürokratische, kostengünstige und bürgernahe Lösungen werben und unsere Kompetenzen einbringen.
Dass eine Eishallensanierung keineswegs so komplex ist, wie man uns weismachen will, und dass man mit Entscheidungsfreude – und, ja, auch Risikobereitschaft – zu hervorragenden Ergebnissen gelangen kann, zeigen eindrucksvolle Beispiele von anderen Eishallenprojekten.
So wurde zum Beispiel in Troisdorf eine Kartbahn innerhalb von 4 Monaten (!) zu einer Eissporthalle umgebaut. Eigentümer der Immobilie war ein stadteigener Betrieb und der Eishallenumbau wurde von Verein und Betreibergesellschaft organisiert.
Hier ein Link zur Seite mit einer Präsentation: bitte klicken
(Dokument: Eissporthalle Troisdorf – Heinz-Peter Walterscheid | Der Verein als Motor / Vereinsnaher Investor, Bauherr & Betreiber)
Es gibt weitere Beispiele, wo solche Projekte erfolgreich gestemmt wurden. Eines haben Sie alle gemeinsam: Alle Beteiligten müssen wirklich und ernsthaft den Erfolg wollen!
Dass UbE und KJEC e.V. ihre Versprechen einer Beteiligung ernst meinen und halten werden, hat gerade erst der Arbeitseinsatz in der Eissporthalle gezeigt. Im Zuge der Berichterstattung haben sich zudem zahlreiche weitere Bürger gemeldet, die bei einem nächsten Arbeitseinsatz tatkräftig mithelfen möchten. Nun heißt es: Vertrauen haben in die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt. Und stolz sein auf eine Bürgerschaft, die anpackt.
Wir fordern die Verwaltungsspitze und alle Ratsleute auf: Behindert das Projekt nicht, indem ihr euch hinter vermeintlichen Problemen, vorgeschobenen Bedenken und lebensfremden Gutachtern versteckt! Holt euch stattdessen das Vertrauen der Wählerinnen und Wähler zurück und unterstützt dieses großartige bürgerliche Engagement – mit Gestaltungswillen, Mut und konstruktiven Ideen.
„Insgesamt wäre damit eine Größenordnung von 200.000 Euro finanziell abzusichern“, stellt die Stadt Unna nüchern unter ihrer aktuellen Vorlage für die Eissporthalle fest. Sie sieht wegen der „Komplexität der Aufgabenstellung und wechselseitiger Abhängigkeiten“ weitere Aufträge für erforderlich, die finanziert werden müssen.
Mehrkosten: 200.000 Euro.
Die ersten 140.000 Euro hatte die Politik bereits im vorigen Herbst freigegeben, um den Sanierungsbedarf der Eissporthalle prüfen zu lassen.
Was jetzt die Kosten treibt, sind laut Stadt folgende Posten:
Aus baulicher Sicht seien kurzfristig die notwendigen Prüfungen „Risskartierung, Brandschutzkonzept und Bauphysik“ nötig, für rd. 100.000 Euro;
beim Vergabe- und Steuerrecht müssten neue Alternativen geprüft werden;
bei den Eisaufbereitungsanlagen „sind mindestens Kostenvergleichsberechnungen und Umweltverträglichkeitsuntersuchungen erforderlich. In der Summe dürften in diesen Untersuchungsfeldern weitere Kosten von mehreren zehntausend Euro anfallen.“
Nicht zu vernachlässigen, betont die Stadt, „ist die Wahrscheinlichkeit, dass aus Erkenntnissen, die heute noch nicht bekannt sind, weitere Beauftragen erforderlich werden.“ Dafür werde mit Mehrkosten von ebenfalls 100.000 Euro gerechnet.
Die Verwaltung hat mit Vorlage 1618/19 einen ersten Sachstandsbericht zur Eissporthalle vorgelegt. In der Zwischenzeit konnten einige beschriebene Punkte abgearbeitet werden, an anderen Stellen haben sich neue Themenfelder ergeben, die einer weiteren Überprüfung bedürfen. Der Sachstandsbericht wird in der bekannten Gliederung fortgeschrieben. Im Einzelnen:
Einleitung Bauleitplanverfahren: Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine weitere Nutzung der Eissporthalle und die bauliche Arrondierung des Umfeldes zu ermöglichen, wurde am 11.09.2019 mit Vorlage 1613/19 durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr der Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes BP-UN 107 „Eissporthalle“ gefasst. Zur Ausgestaltung des weiteren Verfahrens befindet sich die Verwaltung in Abstimmung. Sobald sich der weitere Verfahrensweg abzeichnet, wird die Verwaltung darüber informieren.
Projektmanagement: Bisher wurde davon ausgegangen, dass ein Projektmanager für das Projekt beauftragt werden sollte. Zur Unterstützung des Vergabeverfahrens wurde das Büro compar, Dortmund, beauftragt. Nach ersten Gesprächen zwischen dem Büro und der Verwaltung fand am 16.01.2020 ein gemeinsamer Termin mit dem Büro und der Bürgerinitiative „Unna braucht Eis“ statt. In dieser gemeinsamen Besprechung wurde unter allen Beteiligten festgehalten, dass ein bzw. zwei Planer mit der Bearbeitung des Projektes beauftragt werden sollen. Vorteilhaft ist hier, dass zum einen ein Hochbauplaner und zum anderen ein Planer für die technische Gebäudeausrüstung gesucht werden können, die eine Vergütung nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) erhalten.
Der bisherige Weg hätte eine Vergütung in Anlehnung an Heft 9 – „Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft“ des Ausschusses der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung (AHO) zur Folge gehabt. Hier findet gerade eine Überarbeitung der Honorartafeln statt, sodass nicht absehbar gewesen wäre, in welche Dimension sich das Honorar entwickelt hätte. Für den Abgleich der bisher vorliegenden Konzepte erscheint es zudem sinnvoll, weitere Grundleistungen der Objekt- und Fachplaner zu beauftragen, dies kann über den gewählten Weg sichergestellt werden.
Das Büro compar hat unter den Vorgaben eine Auslobungsbroschüre erstellt, die zu schließenden Verträge wurden vorbereitet und eine Marktsondierung zu geeigneten Büros hat stattgefunden. Die Auswahl der Büros erfolgt in einem Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Dieses Verfahren wurde gestartet. Die Büros werden zunächst bis zur Leistungsphase 2 nach HOAI beauftragt. Ziel ist es, alle bisher bekannten Ergebnisse zu bündeln und aufzubereiten.
Die Büros werden die Vorplanung erarbeiten und Varianten nach gleichen Anforderungen darstellen und bewerten. Des Weiteren wird eine Kostenschätzung erarbeitet und ein Terminplan mit den wesentlichen Vorgängen des Planungs- und Bauablaufs erstellt. Dies wird alles mit dem Ziel geschehen, einen genehmigungsfähigen Zustand der Eissporthalle zu erreichen, der auch unter Beachtung der jährlichen Aufwendungen für Betrieb und Unterhaltung ein wirtschaftliches Ergebnis erwarten lässt. Der Abschluss der Leistungsphase 2 wird vertraglich fixiert und soll Ende 06/2020 abgeschlossen sein.
Zum jetzigen Zeitpunkt kann für diese Leistungen davon ausgegangen werden, dass die in Vorlage 1618/19 benannten Kosten von 90.000,- € auskömmlich sind. Zur weiteren Bearbeitung wird es ab Sommer 2020 notwendig sein, die nächsten Leistungsphasen nach HOAI zu beauftragen. Allerdings ist heute noch nicht absehbar, welche Konstellation zur weiteren Bearbeitung des Projektes gewählt wird. Gegebenenfalls werden zusätzliche Finanzmittel für die Folgeaufträge durch den Rat der Kreisstadt Unna zur Verfügung gestellt werden müssen.
Dachsanierung Am 23.11.2019 hat der in Vorlage 1618/19 angekündigte Ortstermin zur Begutachtung des Dachtragwerkes stattgefunden. Neben Vertretern der Bürgerinitiative „Unna braucht Eis“ und Vertretern der Verwaltung haben das beauftragte Büro FH Finnholz aus Münster und die Materialprüfungsanstalt der Universität Stuttgart (MPA Stuttgart) teilgenommen. Beide zeichnen sich dadurch aus, dass sie große Kompetenzen in der Sanierung von Leimholzbindern, wie sie in der Eissporthalle vorzufinden sind, besitzen.
Die MPA Stuttgart ist in Deutschland die einzige Institution für die Ausstellung von Herstellerbefähigungsnachweisen zum Kleben tragender Holzbauteile und die hierzu erforderlichen Erst- und Folgeprüfungen. In diesem Ortstermin hat sich gezeigt, dass tatsächlich die Möglichkeit besteht, die Leimholzbinder neu zu verkleben und so die volle statische Tragfähigkeit zu erlangen. Der geschätzte zu sanierende Rissanteil liegt bei 1 m Riss / 1 m² Binderoberfläche. Bei etwa 1.200 m² betroffener Binderoberfläche ergibt dies etwa 1.200 m zu sanierende Risslänge.
Eine genaue Mengenangabe kann erst nach einer Risskartierung gemacht werden. Vereinzelt sind auch Pfetten betroffen, die aber in der Schätzung schon mit angesetzt wurden. Betroffen ist scheinbar „nur“ der Bereich oberhalb der Eisfläche, wobei im hinteren Teil die Schäden größer sind als im vorderen Bereich. Folgender Ablauf ist für die Methode der Leimpresssanierung von Leimholzträgern vorgesehen:
1. Untersuchung und Kartierung der Risse 2. Auffräsung der maßgeblichen Risse 3. Leimverpressung der maßgeblichen Risse bei einer Mindesttemperatur von 17° C 4. Untersuchung von Bohrproben zur Güteüberwachung der Sanierung
Zunächst sind die Kartierung der Risse und der daraus folgende statische Nachweis des Dachtragwerkes zu beauftragen. Die Kosten hierfür liegen bei ca. 40.000,- €.
Weitere bauliche Gutachten Begleitend zu den zuvor genannten Planern müssen noch weitere Fachplaner beigestellt werden: – Brandschutzingenieur zur Erstellung eines Brandschutzkonzeptes ca. 30.000,- € – Bauphysikalische Betrachtung ca. 20.000,- €
Eisaufbereitungsanlage Der Wirtschaftsbetriebe der Stadt Unna GmbH (WBU) lagen in 2019 zwei Angebote für eine neue Eisaufbereitungsanlage vor.
Das Angebot der Firma Friotherm beinhaltet eine Eisaufbereitungsanlage, die mit Ammoniak (NH3) betrieben wird; das Angebot der Firma AST umfasst eine mit dem Kältemittelträger Glykol / R410 A betriebene Eisaufbereitungsanlage. Zu den beiden Angeboten wurde durch die Firma IKET (Institut für Kälte-, Klima- und Energietechnik, Essen) eine vergleichende Bewertung der Anlagen mit folgendem Ergebnis abgegeben: „Aus sachverständiger Sicht ist daher […] aus ökologischer, ökonomischer sowie technischer Sicht ein direktes System mit NH3 als Kältemittel in jedem Fall gegenüber indirekten Systemen, insbesondere gegenüber einem indirekten System mit dem Kältemittel R410 A, zu bevorzugen.“
In Bezug auf den Betrieb einer mit Ammoniak betriebenen Eisaufbereitungsanlage wurde in der Eissporthalle im November 2019 die Pistenverrohrung mit angeschlossenen Vor- und Rücklaufleitungen geprüft sowie eine Dichtheitsprüfung der Ammoniak-Rohrleitungen mit folgendem Ergebnis vorgenommen: „Gegen den weiteren Betrieb der geprüften Rohrleitungen mit Ammoniak bestehen keine sicherheitstechnischen Bedenken.“
Im Januar 2020 wurden von der Bürgerinitiative zwei weitere Angebote angefragt. Das Angebot der Firma ISS liegt vor und wird zurzeit geprüft. Ein weiteres Angebot der Firma GFKK liegt noch nicht vor; dies bleibt abzuwarten. Eine weitere vergleichende Bewertung der Eisaufbereitungsanlage, insbesondere in Bezug auf Emissionen (z.B. Lärm, Gase), ist abhängig von der im Umkreis der Eissporthalle angedachten Wohnbebauung; diese ist zurzeit noch nicht bekannt.
In diesem Zusammenhang müssen Lärmschutzgutachten sowie eventuell zu genehmigende Sicherheitskonzepte bei Installation einer Ammoniakanlage in Auftrag gegeben werden. Letztendlich sind sämtliche Angebote in technischer, ökologischer und ökonomischer Hinsicht auf ihre Vorteilhaftigkeit hin zu überprüfen.
Kosten des laufenden Betriebs/ Betreibermodell Basierend auf der Erstellung einer betriebswirtschaftlichen Kostenschätzung für den Betrieb der Eissporthalle für den Bürgerentscheid wurde das Büro PSPC mit der weiteren Begleitung des Verfahrens beauftragt. Im Zentrum des Auftrags steht der inhaltliche Abgleich des Betreiberkonzepts von „Unna braucht Eis“ mit anerkannten betriebswirtschaftlichen Standards, um im Vorfeld eventuelle Schwachstellen zu erkennen und auszuräumen.
Steuerliche Fragestellungen Die steuerliche Prüfung des diskutierten Betreibermodells hat ergeben, dass ertrags- und umsatzsteuerliche Vorteile nicht zu erwarten sind. Es ist zudem deutlich geworden, dass von dem Zuschuss an eine Betreibergesellschaft 19% Umsatzsteuer abzuführen sind und dieser Anteil die Leistungen „Eissporthalle“ zusätzlich verteuert. Die steuerliche Prüfung des diskutierten Sanierungsmodells hat ergeben, dass eine Änderung der Zahlungsflüsse im Bereich der Zuschüsse steuerliches Optimierungspotential birgt. Dies wäre mit einer verbindlichen Anfrage beim Finanzamt abzusichern.
Vergaberechtliche Fragestellungen Als weitere Fragestellung hat sich im laufenden Prüfungsverfahren herausgestellt, dass der Sachverhalt auch einer vergaberechtlichen Bewertung zu unterziehen ist. Aufgrund der Komplexität durch die Kombination von Bau- und Dienstleistungen (Betrieb der Eishalle) musste auch hier externe Beratung in Anspruch genommen werden. Aktuell werden verschiedene Alternativen erörtert und überprüft, ob und inwieweit eine Vergabe durchgeführt werden muss.
„Wir können das Warten nicht mehr ertragen und wollen endlich sehen, dass es weiter voran geht!“ Da von der Stadt Unna „nichts Handfestes kommt“, packten am Samstag (23. 2.) kurz nach Sonnenaufgang knapp 30 Mitglieder des Königsborner Jugend Eishockeyclubs (KJEC) in der Eissporthalle am Bergenkamp an.
„Wir haben morgens um 08:00 begonnen und bis Sonntag Abend 19 Uhr über 160 Meter laufende Bande demontiert und dabei über10 Tonnen Material bewegt“, berichtet Wilhelm Ruck von der Bürgerinitiative „Unna.braucht.Eis“ (UbE).
„Damit haben wir der Stadt ca. 20.000 Euro gespart, die sie selbst hätte aufwenden müssen, wenn sie einen Handwerksbetrieb beauftragt hätte. Zusätzlich wurden uns von den Firmen Liesegang und TKS zwei Arbeitsbühnen kostenlos zur Verfügung gestellt. Wir konnten das Warten nicht mehr ertragen und wollten endlich sehen, dass es in der Halle voran geht! Auch wenn es eigentlich Aufgabe von Rat und Verwaltung wäre, die Sanierung der Halle voranzutreiben.
Weil von dort aus nichts Handfestes kommt, haben wir den Arbeitseinsatz kurzerhand eigeninitiativ organisiert und durchgeführt.“
Eindrücke vom Arbeitseinsatz – alle Fotos: Unna.braucht.Eis e.V.
Leider habe die Stadt selbst – „abgesehen von Kleinstbeträgen für die Abdichtung des Daches“ – noch keine nennenswerten Beträge in die bauliche Sanierung der Halle investiert, bedauert Ruck.
„Seit nunmehr 10 Monaten wird dort nachgedacht, Gutachter und Planer für mehrere zehntausend Euro beauftragt, Ideen entwickelt und wieder verworfen. Nur in der Sache ist leider nichts Gegenständliches passiert.“
Mit dem Kraftakt am Samstag wollten die Eishallenretter „ein positives Signal an die Unnaer Bürgerinnen und Bürger und vor allen Dingen an die über 15.000 Unterstützer des Bürgerentscheids zum Erhalt der Eisporthalle senden und zeigen, dass man mit ehrenamtlichen Engagement viel erreichen kann“, so Ruck.
„Uns ist klar, dass noch ein langer Weg vor uns liegt, aber wir sind bereit, die Ärmel hochzukrempeln und mit unserer Zeit und unserer Arbeitskraft an der Wiedereröffnung der Halle mitzuwirken. Jetzt muss sich nur noch die Stadt bewegen und endlich zu handfesten Ergebnissen gelangen. Es ist höchste Zeit!“
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